Ambulante Pflege - Wie funktioniert das?

Informationen rund um den ambulanten Pflegedienst: Beantragen, Leistungen und Kosten

Die überwiegende Mehrheit der älteren Menschen bleibt im eigenen Hausstand – auch im hohen Alter. Sie schätzen die vertraute Umgebung und die gewohnte  Nachbarschaft.
Die ambulante Pflege ist deshalb ein Thema, das immer mehr Menschen betrifft. Denn: Viele Menschen brauchen im Alter oder aufgrund von gesundheitlichen Problemen Unterstützung im Alltag.
Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff "ambulante Pflege"? Welche Leistungen kann man in Anspruch nehmen, wer erbringt und wer bezahlt sie?

Ein Experte von Diakoneo gibt Auskunft.

 

Was versteht man unter Ambulanter Pflege?

Ambulanter Pflegedienst unterstützt bei der Medikamentengabe
Die Mitarbeitenden der ambulanten Pflegedienste unterstützen unter anderem bei der Einnahme von Medikamenten.

Unter ambulanter Pflege versteht man die Versorgung und Pflege von Menschen in einem häuslichen Umfeld. Das häusliche Umfeld muss nicht zwingend das eigene Haus oder die eigene Wohnung sein, sondern kann auch in einem Haus des Betreuten Wohnens oder einer ambulant betreuten Wohngruppe passieren.
In den meisten Fällen ist es allerdings die eigene Wohnung, in der pflegebedürftige Menschen von einem externen Leistungserbringer versorgt werden.

Zahlen rund um das Leben im Alter

Die überwiegende Mehrheit der älteren Menschen lebt im eigenen Zuhause. Für eine wachsende Zahl von ihnen bedeutet das allerdings ein Leben allein:

  • 2020 lebten rund 5,9 Millionen Menschen ab 65 Jahren allein
  • Das ist jeder Dritte in dieser Altersgruppe
  • Bei den über 85-Jährigen waren es 2020 58 Prozent

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Welche Leistungen bietet die ambulante Pflege?

Die ambulante Pflege bietet eine Vielzahl von Leistungen an, um pflegebedürftige Menschen zu Hause zu unterstützen und zu versorgen.
Im Einzelnen können dazu gehören:

Was versteht man unter Grundpflege?

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.
Die Grundpflege bezeichnet die Unterstützung bei täglichen Alltagsroutinen. Wesentliche Bereiche sind hier die Körperpflege, Ernährung, Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung.

Was gehört zur Grundpflege:

  • Körperpflege, z.B.
    • Waschen, Baden oder Duschen
    • Haarpflege
    • Rasur
    • Pflege von Zähnen und/oder Zahnersatz
    • Hilfe beim Toilettengang
       
  • Ernährung, z.B.
    • Mundgerechtes Zerkleinern von Speisen
    • Getränke einfüllen
    • Speisen und Getränke anreichen
    • Spezielle Nahrung zubereiten
    • Nahrung per Ernährungssonde verabreichen
       
  • Mobilität, z.B.
    • Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen, beim Gehen, Stehen und Treppensteigen, beim Verlassen des Hauses

 

Pflegerin unterstützt eine Seniorin bei der Mobilisierung.
Auch die Mobilisierung ist ein wichtiger Teil der ambulanten Pflege.
  • Prophylaxe

Zum Programm der Grundpflege gehören auch verschiedenen Maßnahmen der Prophylaxe, also der Vorsorge. Die Maßnahmen umfassen zum Beispiel die Vorsorge vor:

  • Dekubitus (Wundliegen), durch regelmäßiges Umlagern
  • Thrombose (Entstehung von Blutgerinnseln), z. B. durch Umlagerung oder Krankengymnastik
  • Exsikkose (Austrocknung des Körpers), z. B. Trinken erleichtern und fördern
  • Obstipation (Verstopfung), z. B. Bewegung, Flüssigkeitszufuhr und ausgewogene Ernährung
  • Kontrakturen (Muskelverkürzungen), z. B. durch Umlagerung oder Krankengymnastik
  • Pneumonie (Lungenentzündung), z. B. Atemgymnastik, Absaugen oder Aushusten, langsames Laufen
  • Hautpflege

Genaue Angaben über den Umfang der Leistungen gibt der ausgewählte Pflegedienst.

Was versteht man unter Behandlungspflege?

Die medizinische Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und umfasst alle Tätigkeiten, die von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege im Zuhause des Pflegebedürftigen durchgeführt werden.

Darunter fallen beispielsweise Tätigkeiten wie:

  • Wundversorgung
  • Verbandwechsel
  • Medikamentengabe
  • Dekubitusbehandlung
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
  • Inhalation
  • Stomaversorgung
  • Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
     

Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung

Schlagworte rund um die Beantragung eines Pflegegrades

Viele pflegebedürftige Menschen können ihren Haushalt nicht mehr oder nicht vollständig alleine führen – für pflegende Angehörige sind die Haushaltspflichten oft eine zusätzliche Belastung.
Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege können Sie dafür Unterstützung bekommen und haben so eine Sorge weniger. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst zum Beispiel folgende Tätigkeiten der Haushaltsführung:

  • Bettwäsche wechseln
  • Einkaufen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Geschirrspülen
  • Heizen,
  • Müll entsorgen
  • Arzneimittel besorgen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

An wen kann ich mich wenden, wenn ich oder mein Angehöriger Pflege oder Hilfe im Alltag in Anspruch nehmen möchte?

  • Eine gute erste Anlaufstelle ist der/ die Hausärzt*in. Dort kann man sich beraten lassen, um einen ersten Überblick zu bekommen.
  • Auch kann man sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen.
  • Ein niedrigschwelliges Angebot, das auch Diakoneo anbietet, sind Fachstellen für pflegende Angehörige. Fachkräfte beraten neutral und kostenlos zu allen Fragen rund um Pflege, Demenz, Betreuung und Entlastung von pflegenden Angehörigen.

Damit die Pflegekasse die Kosten für einen Pflegedienst übernimmt, ist es nötig, einen Pflegegrad zu beantragen.
Sobald ein Angehöriger im Alltag zunehmend mehr Hilfe oder bereits Pflege benötigt, sollte man einen Pflegegrad beantragen.
Dazu genügt in der Regel ein Anruf oder ein formloser Antrag bei der Krankenkassse. Diese verschickt das Antragsformular, das der Antragsteller oder die Angehörigen ausfüllen.
Der Antragsteller füllt ein entsprechendes Formular aus. Im Anschluss meldet sich der Medizinische Dienst und vereinbart einen Termin zur Begutachtung.
Es kann sein, dass die Begutachtung in Einzelfällen auch telefonisch erfolgt.
Eine Gutachterin oder ein Gutachter kommt ins Haus und beurteilt anhand eines standardisierten Erhebungsbogens, welche Pflege- und Betreuungsleistungen benötigt werden.

Als Ergebnis der Begutachtung bekommt man einen Pflegegrad zugeteilt. Von diesem Pflegegrad hängt es ab, welche Leistungen man in Anspruch nehmen kann.
Es kann bis zu acht Wochen dauern, bis das Ergebnis der Begutachtung vorliegt.  Die Pflegeleistungen werden allerdings auch rückwirkend ausgezahlt. Das heißt, man kann bereits mit der Pflege beginnen und bekommt das Geld nach Ende der Begutachtung von der Pflegekasse wieder.

Was bedeuten die fünf Pflegegrade?

Grafik: Die fünf Pflegegrade

Pflegegrad 1     geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit 

Pflegegrad 2      erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit

Pflegegrad 3      schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit             

Pflegegrad 4      schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit

Pflegegrad 5      schwerste Beeinträchtigungen, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

Wer übernimmt die Kosten des Pflegedienstes?

Wer übernimmt die Kosten eines Pflegedienstes?

Ab Pflegegrad 2 haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Pflegegeld. Sie und und ihre Angehörigen können dann entscheiden, ob sie die Pflege selbst leisten und dafür die Leistungen der Pflegekasse bekommen oder ob sie einen Pflegedienst beauftragen.
Die Kosten für die verschiedenen Pflegeleistungen werden von den Kranken- und den Pflegekassen übernommen. Wer mehr Leistungen in Anspruch nehmen möchte, als es das Budget des jeweiligen Pflegegrades vorsieht, kann die Differenz selbst begleichen oder bei verschiedenen Stellen Zuschüsse beantragen, zum Beispiel bei den Sozialkassen der Bezirke.
 

Welche Wohnformen gibt es noch in der Ambulanten Pflege?

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause wohnen bleiben möchten, haben die Wahl aus verschiedenen Möglichkeiten:

  • Zuhause leben
  • Zuhause leben und durch ihre Angehörigen gepflegt werden
  • Zuhause leben und einen professionellen Pflegedienst in Anspruch nehmen
  • Das Leben in einer Senioren-WG beziehungsweise einer ambulant betreuten Wohngruppe: Hier lebt man mit mehreren anderen Menschen in einer gemeinsamen Wohnung mit eigenem Zimmer. Betreut und versorgt wird man von einer 24-Stunden-Kraft in der Wohnung und zusätzlich von Team eines ambulanten Pflegedienstes. Mehr zu dieser Wohnform lesen Sie hier.
     
Wer unterstützt pflegebedürftige Menschen bei Diakoneo?

Mit den ambulanten Pflegediensten von Diakoneo (Ambulante Pflege Ansbach, Ambulante Dienste Nürnberg, Ambulante Pflege Stein und Diakonie daheim im Raum Crailsheim, Forchtenberg und Schwäbisch Hall) steht Ihnen immer ein vertrauenswürdiger Partner zur Seite: Zu den Pflegediensten

Auch in den Einrichtungen des Betreuten Wohnens stehen ambulante Pflegeteams zur Verfügung:
Zum Betreuten Wohnen

Zuhause leben und den Tag liebevoll betreut in der Gemeischaft verbringen. Das ermöglicht die Tagespflege:
Zur Tagespflege

Sie möchten sich über Möglichkeiten informieren, die Ihre selbstständige Lebensführung zu Hause unterstützt und sicherstellt? Sie sind auf der Suche nach Ihrem Altersdomizil? Sie sind bereits pflegender Angehöriger, brauchen aber eine kurzfristige Auszeit? Sie möchten sich über die bestmöglichste Versorgung Ihrer Angehörigen informieren oder haben weitere Fragen zum Älterwerden, zu Demenz und Pflege?
Zu unseren Angeboten über Beratung, Betreuung und Entlastung

Diakoneo-Experte
Mehr lesen aus dem Magazin zum Thema Senioren
Portrait einer 101jährigen Künstlerin

Seit 2023 lebt Alice Staudacher-Voit im Diakoneo Seniorenzentrum Rothenburg ob der Tauber. Mit ihrer Scherenschnittkunst ist sie weit über die Stadt hinaus bekannt. Am „Tag der Hundertjährigen“ möchten wir sie und ihre besondere Lebenserfahrung würdigen.

Zum Portrait