Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Sie selbst, ein naher Verwandter oder eine andere Ihnen nahestehende Person sind plötzlich auf Unterstützung, Pflege oder Betreuung angewiesen? Neben der klassischen Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung können Sie auf Entlastungsangebote zugreifen, die Ihnen unter Umständen eine Pflege in den eigenen vier Wänden möglich machen.
Hierzu zählen die „Verhinderungspflege“ und „Kurzzeitpflege“, beides Begriffe aus dem Pflegestärkungsgesetz. Wie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege Sie entlastet und welche Leistungen damit verbunden sind, ist im Gesetz genau beschrieben. Hier finden Sie einen kurzen Überblick:
Verhinderungspflege
Die „Verhinderungspflege“ nehmen Sie in Anspruch, wenn Sie eine Person, die auf Pflege angewiesen ist, zuhause versorgen und einmal vorübergehend nicht für sie da sein können, d. h. Pflegezeiten überbrücken müssen. Gründe dafür gibt es viele: Sie sind selbst unerwartet erkrankt oder müssen sich einer Operation mit Krankenhausaufenthalt unterziehen, möchten eine Veranstaltung besuchen oder haben einen dringenden Termin oder Sie wollen für Ihre Gesundheit etwas tun. Die Verhinderungspflege hilft Ihnen dabei und kann 42 Tage, also sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.
Für die Verhinderungspflege bezahlt Ihnen die Krankenkasse ab Pflegegrad 2 1.612 Euro für max. sechs Wochen pro Jahr. Vielleicht kennen Sie noch den Begriff der Pflegestufe? Dieser wurde im Pflegestärkungsgesetz durch Pflegegrad ersetzt. Statt drei Pflegestufen gibt es jetzt eine Abstufung mit fünf Pflegegraden. Mit der Pflege müssen Sie nicht unbedingt einen Pflegedienst beauftragen, sondern Sie können während Ihrer Abwesenheit einen anderen Familienangehörigen, die Nachbarn, Freunde oder Bekannte einsetzen. Finanzielle Leistungen der Verhinderungspflege können bei der Pflegekasse auch noch im Nachhinein beantragt werden. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn Sie plötzlich ausfallen, zum Beispiel durch eine Erkrankung oder einen kurzfristigen, wichtigen Termin. Sie müssen nur Belege vorlegen, mit denen Sie die erbrachten Zahlungen nachweisen können, z. B. Quittungen oder ärztliche Bescheinigungen. Leistungen aus der Verhinderungspflege sind auch möglich, wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger keinen Pflegegrad hat oder eine Einstufung in den niedrigsten Pflegegrad 1 erfolgte. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Pflege-/Krankenkasse, welche Voraussetzungen für finanzielle Leistungen erforderlich sind.
Falls Sie als Pflegeperson plötzlich ganz ausfallen sollten und in der Kürze der Zeit kein Ersatz für Sie gefunden werden kann, ist im Rahmen der Verhinderungspflege eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung, z. B. einem Pflegeheim möglich. Verhinderungspflege kann dann zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung von Diakoneo erfolgen. Das Pflegegeld wird auch während der Ersatzpflege zu 50% weiterbezahlt.
Kurzzeitpflege
Wenn Sie einen pflegebedürftigen Menschen betreuen, dann brauchen Sie ab und zu Zeit, um sich zu erholen – Urlaub für Körper, Geist und Seele. Dafür gibt es die Kurzzeitpflege. Die zu pflegende Person findet für einige Tage oder auch mehrere Wochen liebevolle Aufnahme in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, so dass Sie sie gut versorgt und in den besten Händen wissen. Ebenfalls auf die Kurzeitpflege können Sie zurückgreifen, wenn ein Angehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt nicht gleich oder nicht mehr nach Hause zurückkehren kann, weil er noch nicht fit genug ist, das häusliche Umfeld erst eine pflegegerechte Ausstattung braucht oder weil es etwas dauert, bis ein Platz im gewünschten Pflegeheim gefunden ist. Kurzzeitpflege ist in allen Pflegeeinrichtungen von Diakoneo zugelassen und möglich.
Anspruch auf Leistungen zur Kurzzeitpflege haben Sie an maximal 56 Tagen im Jahr. Finanziell gewährt die Pflegekasse einen Betrag von 1.774 Euro ab Pflegegrad 2. Falls keine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgte oder Pflegegrad 1 besteht, kann die Krankenkasse Leistungen zur Kurzzeitpflege erbringen. Bitte klären Sie dies vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse. Gerne beraten und unterstützen wir Sie dabei.
Was Sie noch wissen sollten: Leistungen aus der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können miteinander kombiniert werden. In diesem Fall kann eine Leistung bis zu 3.386 Euro erzielt werden.
Einen Antrag auf Kurzzeitpflege kann der Pflegebedürftige selbst stellen oder eine von ihm beauftragte Person, möglichst im Rahmen einer gesetzlichen Betreuungsvollmacht. Die entsprechenden Anträge bekommen Sie bei den Pflege- bzw. Krankenkassen.
Kontakt
Diakoneo
Dienste für Senioren
Wilhelm-Löhe-Straße 23
91564 Neuendettelsau
Tel.: +49 9874 8-4659
E-Mail: claudia.moll@diakoneo.de
Standorte
- Kurzzeitpflege im Raum Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim
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Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege im Raum Neustadt a. d. Aisch/Bad Windsheim
Das Haus Für und Miteinander Sorge tragen in Obernzenn ist eine moderne und beschützende Pflegeeinrichtung, spezialisiert auf die Bedürfnisse von Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen wie Demenz. Sie bietet auch Plätze für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege an.
Zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Raum Neustadt a. d. Aisch/Bad Windsheim
Kurzzeitpflege im Raum Nürnberg
In der Frankenmetropole und Umgebung bieten wir Ihnen vier Pflegeheime mit unterschiedlichen Schwerpunkten. So finden Sie Betreutes Wohnen und einen vollstationären Pflegebereich unter einem Dach, sowie auf Demenz spezialisierte Einrichtungen, die auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege anbieten.
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Ruhig gelegen an der Peripherie der romantischen fränkischen Kleinstadt, und gleichzeitig in unmittelbarer Nachbarschaft zum Krankenhaus, finden Sie im Seniorenzentrum Rothenburg liebevolle und professionelle stationäre Pflege - auch für kurze Zeit und im Falle der Verhinderung.
Kurzzeitpflege im Raum Schwäbisch Hall
Sie suchen für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen vorübergehend eine kurzfristige Betreuung? Im Raum Schwäbisch Hall bieten wir Kurzzeit- und Verhinderungspflege in diesen Häusern an: Gottlob-Weißer-Haus in Schwäbisch Hall, Haus Sonnengarten im Stadtteil Hessental, Haus am Wiesenblick in Michelfeld. Spezielle Angebote für Pflegebedürftige mit Demenz bieten wir im Haus Sonnengarten.