Was ist Verhinderungspflege?
Bei der Verhinderungspflege wird die Pflege während der Abwesenheit der Pflegeperson, zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit, durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige sichergestellt. Auch der Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung ist möglich. So soll die Pflege im häuslichen Umfeld langfristig ermöglicht werden.
Wer kann eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen oder beantragen?
Alle Pflegebedürftigen, die seit mindestens einem halben Jahr einen Pflegegrad von mindestens 2 haben, haben Anspruch auf die Verhinderungspflege. Der*die Versicherte bzw. eine bevollmächtigte Person kann diese bei der jeweiligen Pflegekasse beantragen. Viele Kassen stellen das nötige Formular auf ihrer Webseite zur Verfügung.
Wie wird die Verhinderungspflege finanziert?
Für die Verhinderungspflege steht dem*der Versicherten ein Budget von 1612€ pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieses Budget kann aus dem Budget der Kurzzeitpflege auf bis zu 2418€ aufgestockt werden.
Wie lange geht eine Verhinderungspflege? Wie oft kann sie beantragt werden?
Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, bis das Budget verbraucht ist, längstens jedoch bis zu 6 Wochen (42 Tage). Sie kann am Stück oder mit Unterbrechungen bezogen werden, auch einzelne Tage sind möglich.
Für wie lange bzw. wie viele Tage Sie die Verhinderungspflege erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren (z.B. bezogene Leistung, Pflegegrad des Pflegebedürftigen) ab. Wenden Sie sich am besten an die nächste Fachstelle für pflegende Angehörige. Dort werden Sie kompetent und individuell beraten und erhalten weitere Informationen zu passenden Entlastungs- und Betreuungsangeboten in Ihrer Nähe.