Frühförderung und SVE - Individuelle Hilfe für Kinder
Unsere Interdisziplinären Frühförderstellen in Ansbach und Neuendettelsau unterstützen Kinder und Eltern in der Stadt und im östlichen Landkreis Ansbach vom Säuglingsalter bis zum Schulbeginn. Sie fördern Kinder, die entwicklungsverzögert bzw. verhaltensauffällig sind und jene, die mit einer Behinderung leben. Sie erhalten sowohl Diagnostik als auch Therapie und damit Hilfe zur individuellen Sprach- und Entwicklungsförderung.
Im Umfeld einer heilpädagogischen Kleingruppenförderung unterstützen unsere Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVEs) in Ansbach, Bruckberg, Herrieden, Neunstetten, Gunzenhausen, Feuchtwangen und Neuendettelsau Kinder mit einem besonderen Förderbedarf hinsichtlich Sprache, Motorik, Wahrnehmung, Denken und Sozialverhalten. Diese Hilfe stellt die Weichen für einen erfolgreichen Eintritt in die Grund- oder Förderschule. Welche der Schularten für die weitere Entwicklung des einzelnen Kindes richtig ist, wird in einem Gespräch zusammen mit den Eltern entschieden. Dabei geben die interdisziplinären Fachkräfte qualifizierte Auskunft über die weitere Hilfestellung für Eltern und den möglichen Therapieweg für das Kind.
Frühförderung in der Region Ansbach
Babys, Kleinkinder und Kinder bis zur Einschulung, die entwicklungsverzögert sind oder eine Behinderung haben, können in den Frühförderstellen von Diakoneo individuell gefördert werden. In den beiden Frühförderungen in Neuendettelsau und Ansbach stehen dafür insgesamt 150 Plätze für diese Kinder zur Verfügung.
Kinder aus Ansbach und aus dem östlichen Landkreis Ansbach werden durch die Experten der Frühförderung zu Hause, im Kindergarten oder in der Frühförderstelle betreut.
Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) in der Region Ansbach
Im Landkreis Ansbach bietet Diakoneo sechs schulvorbereitende Einrichtungen (SVEs) an: in Ansbach an der Johann-Heinrich-Pestalozzi Schule, außerdem in Bruckberg, Neuendettelsau, Feuchtwangen, Herrieden und Gunzenhausen/Wald.
In der SVE werden Kinder mit individuellem Förderbedarf gezielt unterstützt und auf die Einschulung vorbereitet.
Finanzielle Unterstützungen
Für die Kinderbetreuung gibt es neben dem Kindergeld zum Beispiel folgende Unterstützungen:
Bayerisches Familiengeld
Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, also vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind, automatisch ohne Antragstellung.
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Bayerisches Krippengeld
Ab dem dritten Lebensjahr werden 100 Euro des Kitabeitrags für alle übernommen.
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Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit niedrigem Einkommen. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 205 Euro pro Kind und Monat.