Die Wilhelm-Löhe-Hochschule Fürth bietet neues Modell der Studienfinanzierung

Mit dem WLH-Bildungsfonds unterstützt die Wilhelm Löhe Hochschule Studierende 

Erst studieren, später finanzieren: Mit dem umgekehrten Generationenvertrag (UGV) der Wilhelm-Löhe-Hochschule (WLH) startet ab kommendem Wintersemester ein Finanzierungsmodell, mit dem ein Studium und die Beitragszahlung zeitlich voneinander entkoppelt werden können. Während des Studiums übernimmt die WLH die Studienbeiträge für die Studierenden. Nach dem Studium zahlen die Absolventinnen und Absolventen einen Teil des Einkommens an die WLH zurück. Der Vorteil: Jeder kann studieren - unabhängig vom finanziellen Hintergrund.

von Amanda Müller

„Wir wollen es jedem ermöglichen, bei uns zu studieren“, betont Dr. Sabine König. Seit 2014 ist sie Kanzlerin an der Wilhelm-Löhe-Hochschule (WLH) von Diakoneo in Fürth und die Initiatorin des Generationenvertrags. „Ich möchte mit dem umgekehrten Generationenvertrag die grundlegende Idee verwirklichen, dass man erst zahlt, wenn man es sich leisten kann“, verdeutlicht Sabine König das Pilotprojekt. „Studieren soll keine Frage des Geldes sein. Keiner sollte die Finanzierung mehr als Problem ansehen“, betont sie.

Die Möglichkeit der Studienfinanzierung wird ab dem Wintersemester 2018/19 allen Studierenden in den Vollzeit-Programmen angeboten.

WLH-Kanzlerin Dr. Sabine König brachte das UGV-Projekt nach Fürth.


Umgesetzt hat die WLH das Projekt zusammen mit dem Bildungsfonds Brain Capital, der 2005 aus einer studentischen Initiative entstanden ist und seitdem als Partner viele Hochschulen bei der Umsetzung von Studienfinanzierungsmöglichkeiten unterstützt.

Wir haben nachgefragt, was genau das innovative Modell UGV bedeutet.

Frau König, ab dem nächsten Wintersemester bietet die Wilhelm-Löhe-Schule den umgekehrten Generationenvertrag (UGV) an. Was heißt das?

Sabine König: Der UGV ermöglicht jedem den freien Zugang zum Studium, indem die Studiengebühren während der Regelstudienzeit übernommen werden. Nach Abschluss des Studiums und nur bei Erreichen eines stabilen Mindesteinkommens leisten die Geförderten dann einen einkommensabhängigen Beitrag zurück an unseren WLH-Bildungsfonds. So kann dann wieder die nächste Generation der Studierenden unterstützt werden.

Was ist das Besondere am UGV?

Sabine König: Zum einen geben wir den Studierenden durch den UGV die Freiheit zu wählen, ob sie die Beiträge während oder nach dem Studium refinanzieren wollen. Das nimmt den Druck, während des Studiums arbeiten zu müssen und sich nicht auf das Studium konzentrieren zu können. Durch die intensive Betreuung ist an der WLH der Anteil der Studierenden, die in der Regelstudienzeit fertig werden oder nur noch die Fertigstellung der Abschlussarbeit aussteht, sehr hoch. Zusätzlich haben sie freie Gestaltungsmöglichkeitenihres Studiums und wir bieten während und nach dem Studium verschiedene Coaching-Möglichkeitenund anderweitige Unterstützung an. Dazu zählt zum Beispiel ein Karriere-Coaching und Mentoring mit individuellem Training für Bewerbungsgespräche sowie Tipps für das spätere Berufsleben. 

Worin unterscheidet sich der UGV von einem Studentenkredit?

Sabine König: Anders als bei einem klassischen Kredit entsteht durch den UGV keine fixe Schuldenlast, die in den ersten Jahren nach dem Studium getilgt werden muss. Da die Rückzahlung abhängig von der Höhe des Einkommens ist, sind unsere Absolventen frei in der Wahl ihres Arbeitsplatzes und geraten auch durch eine Auszeit für die Familie nicht in eine Schuldenfalle. So brauchen sie sich keine Sorgen machen, dass sie sich durch den UGV verschulden oder die Finanzierung nicht zurückzahlen können, weil sie hierfür nicht genug verdienen. Es freut mich, dass wir den umgekehrten Generationenvertrag gemeinsam mit unserem Partner Brain Capital umsetzen können. Wir hoffen, dass wir dadurch auch Menschen ansprechen, die normalerweise von den Studiengebühren abgeschreckt wären.

Wie geht es für die Studierenden nach dem Studium weiter? Wie zahlen Sie die Finanzierung zurück?

Sabine König: Gemeinsam mit Brain Capital haben wir uns überlegt, wie die Rückzahlung für unsere Studierenden am besten umsetzbar ist. Nach dem Studium, soll entsprechend der individuellen Zahlungsfähigkeit ein Betrag vom Einkommen zurück an unseren WLH-Bildungsfonds geleistet werden. Konkret heißt das: Die Rückzahlung der Beiträge orientiert sich an der Höhe des zukünftigen Einkommens. Erst ab einem Mindesteinkommen von 25.000 € beginnen die Rückzahlungen, die dann über zehn Jahre laufen. Bei den Vollzeit-Bachelorprogrammen beträgt die Rückzahlung 6,5 Prozent des Einkommens.

Liegt das Einkommen unter einer bestimmten Grenze, werden die Studierenden nichts zurückzahlen. Ist das Einkommen hingegen besonders hoch, wird etwas mehr zurückgezahlt. Dadurch kann dann wieder die nächste Generation von Studierenden unterstützt werden.

Ist das nicht unfair?

Sabine König: Zugegeben, wenn man hört, das manche mehr zahlen als andere und wieder andere gar nichts, dann klingt das im ersten Moment schon etwas seltsam. Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass unsere Studierenden dieses Modell sehr schätzen. Jeder gibt das, was er kann. Ich finde, das ist eine tolle Geste, die Zusammenhalt und Werteorientierung fördert. Bei der Rückzahlung gibt es verschiedene Modelle. Dadurch haben alle die gleichen Freiheiten und sind sehr flexibel im Hinblick auf ihre Berufswahl und Lebensplanung. Liegt das Einkommen unter dem Mindesteinkommen, fällt in diesem Jahr keine Rückzahlung an. Ebenso existieren nach oben auch faire Begrenzungen der Rückzahlungssumme.

Wie finanziert die WLH das Projekt?

Sabine König: Unser Partner Brain Capital ist ein Bildungsfondsanbieter, dessen qualifiziertes Finanzierungskonzept von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht freigeben ist. Private sowie auch institutionelle Investoren können talentierten, jungen Menschen dadurch ein Studium ermöglichen. Wir haben uns für Brain Capital entschieden, weil das Unternehmen für uns ein Partner ist, der mehr macht, als nur das Fördermanagement.

Wie können sich Studierende dafür bewerben?

Sabine König: Für den UGV bewerben kann sich jeder. Die Teilnahme setzt eine Abiturnote von 2,9 oder besser voraus. Der Bewerbungsschluss für das kommende Wintersemester 2018/2019 ist der 15. September.

Weitere Informationen

Weitere Infos zum umgekehrten Generationenvertrag und den Voraussetzungen zur Bewerbung gibt es unter https://www.wlh-fuerth.de/studiengaenge/studienfinanzierung/wlh-bildungsfonds/

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