Wie kann man die letzte Lebensphase mit Würde gestalten?

Ein Seelsorger berichtet: „Es ist nie zu früh, den letzten Willen zu formulieren.“

„Den eigenen Willen absichern, damit kann man gar nicht früh genug anfangen, um die eigene letzte Lebensphase würdig zu gestalten.“
(Diakon Manfred Riedel)

Ulrike Englmann hat sich mit Diakon Manfred Riedel unterhalten, der als Seelsorger in Senioreneinrichtungen tätig ist:

  • Was sollten Menschen in der letzten Lebensphase und ihre Angehörigen beachten?
  • Warum ist es für Betroffene und Angehörige wichtig, sich frühzeitig mit diesen Fragen zu beschäftigen?
  • Welche Hilfen können Betroffene und Angehörige dabei bekommen?
  • Was ist der Unterschied zwischen eine Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Diakon Manfred Riedel ist gelernter Krankenpfleger und war 27 Jahre als Berufspädagoge in der Ausbildung von Pflegekräften tätig. 2010 übernahm er die Leitung der DiaLog Akademie von Diakoneo. Seit 2016 ist er im Fachbereich Dienste für Menschen als Seelsorger im pastoralen Dienst tätig und betreut die Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren in Pleinfeld, Forchheim, Roth, Altdorf und Coburg-Lützelbuch. Jeweils einen ganzen Tag verbringt er dort mit den Bewohnerinnen und Bewohnern. Er hält Gottesdienste in den Wohnbereichen, macht Geburtstagsbesuche und arbeitet eng mit der Einrichtungsleitung und den Mitarbeitenden vor Ort zusammen. Außerdem übernimmt er in diesen Einrichtungen die Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase. Er wird auf Anfrage der Bewohner und Angehörigen oder der Einrichtungsleitung tätig.


Diakon Manfred Riedel im Gespräch mit einem Senior
Diakon Manfred Riedel ist für die Senioreneinrichtungen von Diakoneo in Altdorf, Forchheim, Coburg/Lützelbuch, Pleinfeld und Roth zuständig. Für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige oder gesetzliche Betreuer ist er über die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung erreichbar. © Englmann

Was sind ihre Aufgaben in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase und was sollten Menschen in dieser Lebensphase und ihre Angehörigen beachten?

Manfred Riedel: Diakoneo setzt sich in ihren stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Menschen im Alter mit den Themen Krankheit, Sterben und Tod auseinander. Das bedeutet konkret, dass mit der gesundheitlichen Versorgungsplanung überlegt und festgelegt wird, welche Maßnahmen und Hilfestellungen am Lebensende durchgeführt werden sollen und welche nicht. Es ist entscheidend dies rechtzeitig zu tun und gut mit der betreffenden Person zu überlegen, solange sie ihren Willen erklären kann. So können unsere Bewohnerinnen und Bewohner ihre eigenen Vorstellungen und Gedanken zur medizinischen und pflegerischen Betreuung entwickeln, erklären und festhalten. Auch die Überlegungen, was es bedeutet, auf eine Therapie zu verzichten und welche Konsequenzen dies hat, gehören mit hierher.

In den Seniorenzentren von Diakoneo bieten wir deshalb gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase an, die von allen Bewohnern freiwillig in Anspruch genommen werden kann.

Wir möchten den individuellen Wünschen und Bedürfnissen unserer Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Einrichtungen gerecht werden. Entscheidend ist ihr eigener individueller Wille. Daher hat der Beratungsprozess auch unterschiedliche Inhalte. Es werden verschiedene Aspekte angesprochen, beispielsweise die persönliche Einstellung zum Leben, die Wertevorstellungen sowie Wünsche bezüglich der pflegerischen und medizinischen Versorgung in der letzten Lebensphase. Auf diese Weise entsteht Sicherheit für die Seniorinnen und Senioren, aber auch für die Angehörigen, die Ärzte und das Pflegepersonal.

Warum ist es wichtig, sich mit diesen Fragen der Vorsorge für das Lebensende zu beschäftigen?

Manfred Riedel: Die medizinischen Möglichkeiten sind in den vergangenen Jahren erheblich erweitert worden. Da in medizinischen Notfällen grundsätzlich die Zeit nicht reicht, um einen etwaigen gesetzlichen Vertreter zu kontaktieren bzw. wenn es noch keinen gibt, einen solchen zu beantragen, hat der Gesetzgeber eine sogenannte Notfallsregelung geschaffen. Dies bedeutet, dass der Behandler ohne Einwilligung des Patienten behandeln darf, wenn durch den Aufschub der Behandlung das Leben oder die Gesundheit des Behandelten ernstlich gefährdet wäre.

Das kann sowohl positive wie auch negative Auswirkungen haben und was ich selbst nicht rechtzeitig regele, wird von anderen geregelt werden. Wenn man also nicht darauf vertrauen will, dass sich die Dinge schon irgendwie finden, sollte man sich vorsorglich für den Notfall absichern. Zögert man zu lange, kann dies am Ende des Lebens nicht dem eigenen Wunsch entsprechen.

Wenn die Menschen, die für mich entscheiden sollen, keinen Anhaltspunkt haben, was in meinem Sinne ist, wenn ich mich nicht mehr äußern kann, dann wird es für alle Beteiligten schwierig und belastend.
Manchmal erleben wir auch Angehörige, denen es schwer fällt den geliebten Menschen aus dem gemeinsamen Leben gehen zu lassen. Hier ist es dann wichtig, mit den Angehörigen zu sprechen und ihnen einige Dinge zu erklären:

  • Was bedeuten lebenserhaltenden Maßnahmen eigentlich?
  • Welche Tragweite haben sie?
  • Welche Wünsche und Maßnahmen hat der Betroffene festgelegt?
  • Wo hat er eine Grenze gesetzt?

Oft herrscht dann Erleichterung und nach so einem Gespräch wird ein würdevolles Sterben möglich.

Meist müssen Menschen aber erst einmal an diese schwierigen Themen herangeführt werden. Sie brauchen Raum und Zeit, um sich mit dem Lebensende beschäftigen zu wollen. Hier hilft am Anfang ein Gespräch über die eigenen Vorstellungen und Werte. Auch eine allgemeine Aufklärung über die Möglichkeiten der heutigen Medizin ist hilfreich. Wenn dann ein weiterer Gesprächsbedarf entsteht um den eigenen Willen abzusichern, bin ich gerne dafür bereit.

Wie begleiten Sie die Bewohnerinnen und Bewohner bei ihren Überlegungen? 

Manfred Riedel: Zunächst geht es erst einmal darum, den eigenen Willen zu formulieren und diesen auch abzusichern. Gerade diese Sicherheit schafft für alle Beteiligten eine große Erleichterung. Dazu gibt es ganz konkrete Schritte und Überlegungen.
Hilfreich ist es natürlich, wenn man mit diesen Überlegungen schon in der Lebensmitte beginnt. Dabei ist es gut, mit den Kindern oder anderen nahestehenden Personen darüber zu sprechen. So kann man die persönlichen Wünsche und Vorstellungen erörtern und bereits zu diesem Zeitpunkt eine Patientenverfügung erstellen und eine Vorsorgevollmacht unterschreiben. Hinzu kommen auch noch Regelungen z. B. in Bezug auf eventuelle Sorgerechtsverhältnisse, wenn minderjährige Kinder zu versorgen sind.
Auf jeden Fall ist es sinnvoll, rechtzeitig eine Patientenverfügung und eine Vollmacht zu verfassen und festzulegen, wer den eigenen Willen vertreten und umsetzen soll, wenn man es selbst nicht mehr kann.
Dies geschieht beispielsweise in einer Vorsorgevollmacht und in einer Betreuungsverfügung. Wenn man sich einmal mit diesen Themen auseinandergesetzt und diese schriftlich niedergelegt hat, wissen alle Beteiligten woran sie sind. Nicht nur man selbst, auch Angehörige, Vertrauenspersonen und die Mitarbeitenden in den Einrichtungen werden entlastet und erhalten im Notfall Handlungssicherheit.
Meine Frau und ich haben beispielsweise all diese Themen mit unseren Töchtern besprochen und unsere Wünsche und Vorstellungen schriftlich festgelegt.

Setzt man sich erst am bevorstehenden Lebensende mit diesen Themen auseinander, kann es beispielsweise durch eine dementielle Veränderung oder schwere Erkrankung erschwert sein, den eigenen Willen zu erklären. Neben der Patientenverfügung ist es wichtig sich über eventuelle Notfälle Gedanken zu machen und das Handeln mit dem Arzt zu besprechen und festzulegen.
Dazu gehören beispielsweise:

  • Ob und unter welchen Umständen soll eine Krankenhauseinweisung erfolgen?
  • Soll beispielsweise bei einer Lungenentzündung eine entsprechend Therapie eingeleitet werden?
  • Auch die Wünsche bezüglich der eigenen Beerdigung können zur Sprache kommen.

Insgesamt haben die Menschen ein sicheres Gespür dafür, was ihnen gut tut und was nicht:

  • Wünsche ich mir in den letzten Tagen eine Begleitung durch einen Seelsorger?
  • Wie soll der Trauergottesdienst gestaltet sein?
  • Wo möchte ich beerdigt werden?
  • Gibt es letzte Worte, die ich an Angehörige oder Freunde richten möchte?

All diese Dinge kann man behutsam miteinander besprechen und gemeinsam aufschreiben. 


Steinerner Grabengel
Wie möchte ich das Ende meines Lebens gestalten? Wer kann mir und meinen Angehörigen dabei helfen? Ein Seelsorger gibt Antwort. © Englmann

Das sind viele Dinge, die Sie da ansprechen. Gibt es einen Standard für Ihre Vorgehensweise?

Manfred Riedel: Diakoneo arbeitet nach der weltweit anerkannten Methode „Advance Care Planung“ (ACP). Dies ist eine dynamisierte Form der Patientenverfügung, bei der der Wille der Bewohnerinnen und Bewohner nicht nur punktuell festgeschrieben, sondern wiederholt und unter wechselnden Bedingungen erfragt wird. Dies kann beispielsweise eine über die Patientenverfügung hinausgehende Notfallplanung sein.
In
dem Beratungsgespräch werden Fragen gestellt, die das Nachdenken anregen und es erleichtern, die eigenen Wünsche zu formulieren. Es geht also erst einmal darum, die persönlich relevanten Themen zu erkennen, zu bewerten und dann, medizinische, pflegerische, psychosoziale und seelsorgerliche Möglichkeiten kennenzulernen. Im nächsten Schritt sprechen wir mit den Menschen über ihre Wünsche und Vorstellungen, bevor wir die Ergebnisse zusammenfassen und festhalten. Wir schaffen im Gespräch eine Atmosphäre der Ruhe und des Vertrauens, so dass auch heikle Themen angeschaut werden können, wie beispielsweise die Entscheidung zur möglichen Wiederbelebung, künstlichen Ernährung und Beatmung – und was das alles bedeutet. 

Gibt es in so einem standardisierten Verfahren auch Raum für individuelle Wünsche?

Manfred Riedel: Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr wirksam selbst erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische und pflegerische Maßnahmen und steht in der Regel im Zusammenhang mit der lebensverlängernden Maßnahmen.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, falls eine Notsituation eintritt, alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Der Bevollmächtigte entscheidet dann an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers nach dessen Willen. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Diese Aufgabe können Angehörige übernehmen, aber auch andere vom Vollmachtgeber bestimmte Personen. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit in einer Betreuungsverfügung festzulegen, wer ggf. die gesetzliche Betreuung übernehmen soll. Dies ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Der Vorteil einer Betreuungsverfügung ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird.

Was muss man für die Beratung bezahlen?

Manfred Riedel: Die Beratung ist kostenfrei, d. h. die Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Die Beratung erfolgt unabhängig und auf Wunsch anonym.


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