Was ist eine Tagespflege?
Die Tagespflege für Senior*innen ist eine Betreuungsform der teilstationären Pflege. Das bedeutet, dass die Tagespflegegäste in ihrem eigenen Zuhause leben und tagsüber die Tagespflege besuchen.
In der Tagespflege erleben die Gäste soziale Gemeinschaft. Der Kontakt und die Begegnung mit anderen Menschen sowie eine sinnstiftende Freizeitgestaltung stehen im Vordergrund.
Je nach individuellem Unterstützungsbedarf werden die Tagespflegegäste durch Fachkräfte pflegerisch versorgt und betreut. Diese ist aber immer an den individuellen Bedürfnissen der Person ausgerichtet um eine Ressourcenförderung zu bewirken. Heißt, dass die Alltagskompetenzen so lange wie möglich erhalten bleiben und dem geistigen und körperlichen Abbau gezielt entgegengewirkt wird.
Wer kann eine Tagespflege besuchen bzw. ab wann ist der Besuch sinnvoll?
Die Tagespflege kann von Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1-5 besucht werden.
Die teilstationäre Pflege in Form der Tagespflege soll die ambulante bzw. häusliche Pflege, die entweder durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, ergänzen und stärken. Erfolgt die Pflege durch Angehörige, kann für diese durch den Besuch der Tagespflege Entlastung geschaffen werden.
Die Fachkräfte in der Tagespflege unterstützen die Gäste im alltäglichen Leben, um einen Eintritt in die vollstationäre Pflege zu verzögern. Zudem wird durch einen Besuch die soziale Interaktion gestärkt und einer sozialen Isolation vorgebeugt.
Alles in allem trägt die Tagespflege dazu bei, dass Senior*innen so lange wie möglich im eigenen Zuhause leben können.
Wie wird der Besuch in der Tagespflege finanziert?
Die Finanzierung für einen Besuch der Tagespflege ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Allerdings werden die Kosten nicht zu 100% übernommen und müssen durch einen gewissen Eigenanteil mitfinanziert werden:
Pflegegrad 1: Bei diesem Pflegegrad erfolgt leider keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Der Eigenanteil kann allerdings über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von monatlich 125,00 € finanziert werden, soweit dieser nicht bereits in Anspruch genommen wurde.
Pflegegrad 2-5: Pflegebedürftige dieser Pflegegrade haben einen Anspruch (§ 41 SGB XI) auf teilstationäre Pflege und somit auch auf die Tagespflege. Die Kosten werden durch die Pflegekasse übernommen, wobei sich die Höhe der Kostenübernahme je nach Pflegegrad unterscheidet.
Ambulante Pflegeleistungen werden gesondert von der Tagespflege finanziert. Durch den Besuch der Tagespflege erfolgt somit keine Kürzung des Budgets für den ambulanten Pflegedienst.
Wann hat die Tagespflege geöffnet?
Die Tagespflege hat immer werktags, Montag-Freitag, in der Regel von 08:00-16:30 Uhr geöffnet.
Die Tagespflegegäste können für die An- und Abreise den hauseigenen Fahrdienst nutzen, welcher sie morgens in die Tagespflege und abends wieder sicher zurück nach Hause bringt.
Wie oft kann man die Tagespflege besuchen?
Die Besuche in der Tagespflege orientieren sich an den Bedürfnissen der Gäste und sollen eine flexible Gestaltung ermöglichen. Gebucht werden kann die Tagespflege von einmal wöchentlich bis zu fünf Tagen in der Woche.
Die gebuchten Tage können bei Bedarf auch flexibel aufgestockt bzw. reduziert werden. Es ist allerdings wichtig, dass die Besuche regelmäßig stattfinden und häufige Buchungsänderungen zum Wohle der Tagespflegegäste vermieden werden.
Die Tagespflege kann nicht einmalig für eine Woche gebucht werden, beispielsweise wenn die betreuenden Angehörigen verhindert sind. Hierfür stehen die Angebote der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung.