Was ist der Bereich Wohnen für Kinder & Jugendliche? Wer wohnt dort und wie gestaltet sich das Wohnen?
Bei Diakoneo bieten wir Wohnangebote für Kinder und Jugendliche mit kognitiver Einschränkung oder geistiger Behinderung, ggf. auch mit zusätzlichem medizinischen Bedarf, an.
Wir decken ein breites Spektrum ab und können in zwei Gruppen auch schwer mehrfach beeinträchtigte Kinder, zum Teil mit starken körperlichen Einschränkungen, aufnehmen. Manchmal ist auch eine Palliativversorgung notwendig. Ebenso haben wir eine Sondergruppe für vier schwer verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche. Diese ist jedoch nicht von außen belegbar, sondern richtet sich an Betroffene, die während ihrer Entwicklung Besonderheiten aufzeigen, sodass eine Regelwohngruppe nicht mehr der geeignete Raum für sie ist.
Teilweise arbeiten wir an der Grenze zur Jugendhilfe und nehmen auch Jugendliche auf, die leidglich von einer leichten Intelligenzminderung betroffen sind.
In Bruckberg hat Diakoneo einen Wohnbereich für Kinder mit etwa 40 Plätzen. Am Standort Neuendettelsau gibt es vier Häuser mit insgesamt 15 Wohngruppen (einmal ein Haus mit sechs Gruppen, einmal mit vier, einmal mit drei und einmal mit zwei). Die Gebäude sind im ganzen Ort verteilt.
Bei unseren jungen Bewohner*innen gibt es keine Altersgrenze nach unten und wir haben Angebote für alle Altersstufen bis zum Ende der 12. Klasse. Abhängig vom Kostenträger können manche Jugendliche auch noch während einer Berufsausbildung bei uns wohnen.
Im Wohnen Neuendettelsau arbeiten verschiedene Fachkräfte aus den Bereichen Heilpädagogik, Psychologie, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, therapeutisches Reiten oder unterstützte Kommunikation. So erhalten alle die bestmögliche Unterstützung.
Eine Besonderheit ist sicher auch die gute Vernetzung im Ort Neuendettelsau, z.B. mit den Sportvereinen oder der Jugendfeuerwehr. Und intern haben wir auch ein breites Angebot von Kunst über Musik bis hin zu Schwimmen, Handball, Fußball, Basketball und vieles mehr.
Bei der Zusammensetzung der Gruppen ist weniger das Alter ausschlaggebend als vielmehr eine ähnliche Anforderung an Strukturen, ähnliche Interessen und so weiter, sodass Angebote gemacht werden können, die für die ganze Gruppe gut funktionieren und dass das Leben für alle gut gestaltet werden kann.
Etwa 6-8 Kinder und Jugendliche leben zusammen in Einzel- oder Doppelzimmern. Je nach wohnlichen Gegebenheiten teilen sich zwei Bewohner*innen ein Bad oder es gibt ein Gemeinschaftsbad. Geteilt werden auch Wohnzimmer, Esszimmer und Küche.
Im Zusammenleben werden Haushaltsdienste, Zimmerputz oder gegebenenfalls auch das Kochen gemeinschaftlich übernommen. Alle bekommen so viel Unterstützung wie sie brauchen und machen so viel wie möglich selbst.
Wir unterstützen so die Selbstständigkeit im Rahmen der jeweiligen Fähigkeiten. Die Kinder und Jugendlichen leben rund um die Uhr im Haus, aber natürlich können Angehörige und Eltern ihre Kinder abholen, z.B. 14-tägig oder in den Ferien.
Wer kann einen Wohnplatz erhalten?
Das entscheidende Aufnahmekriterium ist in der Regel eine nachgewiesene Intelligenzminderung mit einem IQ von unter 70. Die Diagnostik erfolgt durch einen Facharzt.
Anfragen kommen aus ganz unterschiedlichen Bereichen: aus den Familien selbst, aber auch aus Schulen, Jugendämtern, Jugendzentren, Kliniken oder von Helfer*innen, die ohnehin schon in der Familie sind. Nach der Interessensbekundung kommt es zu einem (telefonischen) Erstgespräch, um das Kind und die Bedarfe näher kennenzulernen.
Bei Vorliegen von starkem selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten, bei sexuellen Auffälligkeiten oder suizidalen Problematiken ist eine Aufnahme schwierig. Wenn sich aber nach dem Erstgespräch herausstellt, dass es passen könnte, dann fragen wir nach Unterlagen wie Arztberichten, Schulzeugnisse etc.
Mit diesen Unterlagen geht das Gespräch mit den Wohnbereichsleitern weiter, die prüfen, ob wir einen Platz anbieten können. Es folgt schließlich ein Termin für das erste Kennenlernen, an dem auch Vertreter*innen der Fachdienste und der Wohngruppe dabei sind. Und im Angebot ist in der Regel auch ein Probewohnen für ein Wochenende oder auch eine ganze Woche. Dann wird eine Entscheidung über die Aufnahme getroffen.
Wie wird der Wohnplatz finanziert? Wie ist der Weg dorthin und wer hilft dabei?
Für Kinder und Jugendliche mit einem IQ unter 70 sind die überörtlichen Sozialhilfeträger zuständig. In Bayern sind das die Bezirke. Die Eltern oder Sorgeberechtigten müssen einen Antrag auf einen Wohnplatz stellen. Bei der Antragsstellung unterstützen die Bezirke, manchmal hilft auch das Jugendamt.
Der Bezirk begutachtet die Notwendigkeit einer Unterbringung (Heimbedürftigkeitsprüfung), ob das Kind oder der*die Jugendliche in den Personenkreis fällt und es werden die finanziellen Verhältnisse der Sorgeberechtigten untersucht. In der Regel ist eine geringe Zuzahlung (gestaffelt nach Einkommen) nötig
Manchmal erfolgt die Kostenübernahme auch durch das Sozialamt oder das Jugendamt, zum Beispiel, wenn Kinder hinsichtlich der Intelligenz im Grenzbereich liegen oder noch zu klein sind, um die kognitiven Fähigkeiten feststellen zu können. Dann wird festgelegt, dass das Kind von Behinderung bedroht ist und das Jugendamt ist Kostenträger.
Wie ist der Übergang zum Bereich Wohnen für Erwachsene geregelt?
In den letzten Schuljahren, d.h. in der sogenannten Berufsschulstufe, wird mit den Jugendlichen besprochen, wie der Weg weitergeht. Auch in den Wohngruppen wird dies thematisiert. Viele gehen in einen Erwachsenenbereich und bleiben dort.
Manche gehen nach einer Zeit im Wohnen für Erwachsene in das begleitete Wohnen. Auch alleine Wohnen ist unter Umständen möglich. Dann suchen gesetzliche Vertreter*innen oder die Sorgeberechtigten eine Wohnmöglichkeit.
Wir haben auch Zimmer, die zwar noch an die Wohngruppen angeschlossen sind, aber bei denen man das alleine Wohnen schon einmal üben kann. Zum Beispiel gehen die Jugendlichen dann nur noch zu den Mahlzeiten in die Gruppe.
Es ist sehr offen und es gibt viele Optionen, das Wohnen im Erwachsenenalter zu gestalten.