Mitarbeitervertretung

In den einzelnen Arbeitsbereichen und Einrichtungen von Diakoneo wählen die Mitarbeitenden regelmäßig ihre Interessensvertretungen (Mitarbeitervertretung, MAV).  Die Mitarbeitervertretung hat den Auftrag, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Anliegen der Mitarbeitenden zu fördern. Sie soll Maßnahmen anregen, die dem Wohl der Einrichtungen und dem Wohl der Mitarbeitenden dienen.
Zu den Aufgaben der Mitarbeitervertretung gehört es auch, sich den persönlichen Anliegen der Mitarbeitenden anzunehmen. Sie vertritt die Mitarbeitenden gegenüber den Dienststellenleitungen. Mitarbeitende können bei Personalgesprächen ein Mitglied der Mitarbeitervertretung hinzuziehen.
Grundlage der Arbeit der Mitarbeitervertretung ist das Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelischen Kirche Deutschland bzw. der evangelischen Kirche Württemberg und ihrer Diakonie.
Die Inanspruchnahme der Mitarbeitervertretung erfolgt im Rahmen der Arbeitszeit. Die Mitarbeitervertretung unterliegt der Schweigepflicht.

Im Einzelnen hat die Mitarbeitervertretung folgende Aufgaben:

  • Maßnahmen zu beantragen, die der Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle und den Anliegen der Mitarbeitenden dienen
  • dafür einzutreten, dass die zugunsten der Mitarbeitenden geltenden Gesetze, Verordnungen (einschließlich der Tarifverträge), Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden
  • Beschwerden von Mitarbeitenden entgegenzunehmen und, falls sie nicht offensichtlich unberechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf Prüfung und gegebenenfalls auf Abhilfe hinzuwirken und dem Beschwerdeführer auf Verlangen über Stand und Ergebnis der Verhandlungen Auskunft zu erteilen
  • Anregungen und Wünsche von Mitarbeitenden entgegenzunehmen und – soweit erforderlich – durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf eine Erledigung hinzuwirken
  • die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter/Gleichgestellter und sonstiger besonders schutzbedürftigen Personen in die Dienststelle und deren Dienstgemeinschaft zu fördern und für eine ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechenden Beschäftigung eintreten.

Mitarbeitende mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden durch die örtliche Schwerbehindertenvertretung bzw. Gesamtschwerbehindertenvertretung unterstützt.