Kunden auf Augenhöhe begegnen

Am 21. Dezember 2008 hat Deutschland als einer der ersten Staaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), als Gesetz im Bundestag beschlossen – ein konsequenter Schritt, zumal das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung längst im Grundgesetz verankert ist. Daneben verfügt der bundesdeutsche Sozialstaat über ein Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seit 1. Januar 2017 über ein Bundesteilhabegesetz (BTHG). Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Gleichberechtigung, Chancengleichheit sowie berufliche und gesellschaftliche Teilhabe liegen also vor, doch wie steht es mit der Umsetzung in den Einrichtungen und Diensten von Diakoneo?

Bei den Diensten für Menschen mit Behinderung hat der heute so viel beschworene Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Selbstbestimmung bereits in den 90er Jahren begonnen. Seitdem arbeiten wir stets konsequent daran, den Kunden mit unseren Dienstleistungen auf Augenhöhe zu begegnen. Wir orientieren uns am individuellen Bedarf des Einzelnen und stellen die Wahrung eines, so weit wie möglich, selbstbestimmten Lebens in den Vordergrund. Diesem Anspruch tragen wir durch individuell differenzierte Angebote im Wohnen, Arbeitsleben und in der Freizeit Rechnung. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu realisieren ist dabei das wichtigste Ziel in allen Lebensbereichen.

Sowohl unsere Mitarbeitenden, als auch die Menschen, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, befinden sich dabei in einem permanenten Prozess, Beteiligung und Mitgestaltung gemeinsam weiterzuentwickeln. Dabei stehen die Bedürfnisse und Wünsche von Menschen mit Behinderung stets im Vordergrund.

Der mit dem BTHG eingeleitete Schritt zu einem modernen Teilhaberecht stellt in den kommenden Jahren für alle Beteiligten eine der großen Herausforderungen im sozialstaatlichen Bereich dar. Diesen auch gesellschaftspolitisch relevanten Prozess zu Gunsten einer gelingenden Teilhabe zu unterstützen, ist daher das übergeordnete Ziel der Dienste für Menschen mit Behinderung.

Neuendettelsau, im Juli 2019

Jürgen Zenker
Vorstand Dienste für Menschen


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