Gemeinnützig vererben, Testament gestalten

Insbesondere, wenn Sie Ihr Erbe anders gestalten wollen, als dies die gesetzliche Erbfolge vorsieht oder Sie keine direkten Nachkommen haben, ist die Niederschrift Ihres letzten Willens sehr sinnvoll.

Wenn Sie sich über Ihre Lebenszeit hinaus nachhaltig für gemeinnützige Zwecke einsetzen und Organisationen wie Diakoneo unterstützen möchten, ist dies ebenfalls mit einer testamentarischen Regelung möglich. Umgangssprachlich wird dies auch Testamentspende genannt.

Gerne senden wir Ihnen unsere Informationsbroschüre „Testamente“ zu, die sich als Leitfaden versteht und Ihnen eine Hilfe sein kann, Ihren Nachlass so zu regeln, wie sie es sich wünschen. Der Ratgeber zeigt Ihnen ebenso auf, wann es bei der Abfassung des Testaments sinnvoll ist einen Notar aufzusuchen.

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Warum ein Testament schreiben?

In unserer Gesellschaft wird die aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Tod oft als Tabu betrachtet. Aus diesem Grund fallen Vorhaben wie ein Testament zu verfassen oder den Nachlass zu regeln vielen Menschen schwer.

Mit einem Testament können Sie Ihnen nahe stehende Menschen berücksichtigen, die in der gesetzlichen Erbfolge nicht bedacht würden. Sie können mit Ihrem Erbe auch humanitäre Projekte oder gemeinnützige Organisationen, wie Diakoneo, unterstützen. In unserer täglichen Arbeit lebt so der Wunsch des Erblassers aktiv weiter. Oft wird dies umgangssprachlich auch Testamentspende oder Spende per Testament genannt.

Gut zu wissen: Testamentarische Verfügungen an eine gemeinnützige Organisation sind steuerfrei!

Formale Gestaltung eines Testaments


Möglichkeiten

Grundsätzlich:
eigenhändig, handschriftlich oder
notariell verfasstes Testament

Außerdem:
Erbvertrag

Das eigenhändig, handschriftlich verfasste Testament

Worauf muss ich achten, wenn ich mein Testament niederschreibe?

  • Das komplette Dokument muss eigenhändig handschriftlich geschrieben werden. Dies gilt auch für die Ortsangabe und das Datum! Beides muss unbedingt neben Ihrer Unterschrift stehen.

  • Sie müssen mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Sollten Sie als Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen - ein sogenanntes Berliner Testament - so müssen Sie beide eigenhändig mit Vor- und Zuname unterschreiben!

  • Ganz wichtig: Sie dürfen keine Zusätze mit Computer oder Schreibmaschine machen!

Sie sollten das Testament so aufbewahren, dass es nicht in unbefugte Hände gelangen kann. Eine Aufbewahrung Ihres handschriftlichen Testaments beim Nachlassgericht Ihres zuständigen Amtsgerichts ist zu empfehlen. Es fällt hierfür zwar eine geringe Gebühr an, aber Sie haben die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille zuverlässig erfüllt wird.


Das notariell verfasste Testament

Sie errichten ein notarielles Testament bei einem Notar Ihrer Wahl. Die Regelung des Nachlasses ist damit juristisch abgesichert, und es erfolgt eine automatische Hinterlegung beim Amtsgericht.

Die für ein notarielles Testament anfallende Gebührenübersicht erhalten Sie im Gerichts- und Notarkostengesetz.


Der Erbvertrag

Ein Erbvertrag wird vom Erblasser vor einem Notar mit einer weiteren oder mehreren Personen abgeschlossen. Im Unterschied zum Testament, das jederzeit geändert werden kann, ist der Erblasser an die im Erbvertrag getroffenen Regelungen grundsätzlich gebunden. Will er sich eine Abänderungsmöglichkeit bewahren, muss er sich diese im Vertrag vorbehalten. Ein Erbvertrag ist beispielsweise sinnvoll, wenn eine Unternehmensnachfolge in Abstimmung mit den Erben geregelt werden soll oder eine Pflegeverpflichtung einwandfrei abgesichert sein soll.

Der Erbvertrag ist für Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften die einzige Möglichkeit, gemeinsam erbrechtliche Verfügungen zu treffen.

Inhaltliche Gestaltung eines Testaments


Mehr zu:

inhaltliche Vorgaben und Möglichkeiten

Musterbeispiel zur Gestaltung Ihres Testaments

 

Inhaltliche Vorgaben

  • Sie können ungeachtet der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben bestimmen.
  • Sie können auch eine karitative Einrichtung wie Diakoneo zum Erben einsetzen (ein Erbe muss keinesfalls immer eine natürliche Person sein).
  • Sie haben die Möglichkeit, Ersatzerben zu bestimmen für den Fall, dass der von Ihnen bestimmte Erbe vor Ihnen stirbt.
  • Sie können unter Ehepartnern ein sogenanntes Berliner Testament wählen. Hierbei setzen sich die Ehepartner zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder erben erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehepartners.
  • Sie können Vermächtnisse aussetzen, d. h. Sie wenden einem Dritten, beispielsweise einer Person Ihrer Wahl oder einer gemeinnützigen Organisation Ihrer Wahl einen bestimmten Vermögenswert zu. Hierbei kann es sich um einen festen Geldbetrag, ein Sparkonto, Wertpapiere, Firmenanteile, Wertgegenstände oder Immobilien handeln. Die Erben sind in jedem Fall verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.
  • Sie können Auflagen anordnen, mit denen Sie Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer bestimmten Handlung verpflichten, wie zum Beispiel die Pflege des Grabes.

Tipp

Liegt die Niederschrift Ihres letzten Willens schon einige Zeit zurück, sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob Ihre Verfügungen noch aktuell sind. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder aufheben. Wenn Sie ein Testament mit neuerem Datum aufsetzen, verliert das vorhergehende Testament seine Gültigkeit.


Musterbeispiel für ein Testament

"Mein Testament

Ich, Max Mustermann, geboren am 01.01.1930, wohnhaft Musterstrasse 1 in Musterstadt, setze meinen Sohn Moritz Mustermann, wohnhaft Beispielstrasse 2 in Beispielstadt als alleinigen Erben ein.

Meine Enkelin Marion Mustermann erhält im Wege des Vermächtnis mein Auto. Diakoneo erhält im Wege des Vermächtnis 5.000.- Euro, die zur Förderung von Menschen mit Behinderung eingesetzt werden sollen.

Die Vermächtnisse sind unverzüglich nach meinem Tode zu erfüllen.

Musterstadt, 30.09.2017
Max Mustermann"

Stiftung per Testament

Über den eigenen Tod hinaus nachhaltig zu helfen geht zum Beispiel auch mit der Gründung einer Stiftung von Todes wegen. Erfahren Sie hier mehr:

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