Stiftung per Testament - was muss ich beachten?
Sie möchten mit Ihrem Testament Werte hinterlassen und damit Gutes bewirken? Ihr Vermögen wird erbschaftssteuerfrei dem von Ihnen bestimmten Stiftungszweck zugeführt. So wirken Ihre Werte über den Tod hinaus.
Sie können hierbei eine eigene treuhänderische Stiftung von Todes wegen unter dem Dach unserer Stiftung „Leben gestalten“ errichten oder in eine unserer bestehenden Stiftungen zustiften - also das Stiftungskapital durch ein Vermächtnis aufstocken.
Bei der Testamenterstellung gibt es einige Formalitäten zu beachten. Wir beraten Sie gerne.
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Tel.: +911 3340-5016
E-Mail:christine.liebel@diakoneo.de
Treuhänder und Stiftungszweck festlegen
Im Testament muss festgelegt werden, wer als Treuhänder beauftragt wird, nach Eröffnung des Testaments die Stiftung zu gründen. Legen Sie den zu begünstigten Zweck bereits in Ihrem Testament fest. Definieren Sie den Zweck möglichst konkret damit Ihrem letzten Willen genau entsprochen werden kann.
Formulierungsbeispiel für eine Stiftung per Testament von Todes wegen
Verfügung für den Todesfall:
„Zum Schlusserben und Ersatzerben des überlebenden Ehepartners bestimmen wir die Stiftung "Leben gestalten" der Diakoneo KdöR. Dieser erteilen wir die Auflage, unter ihrem Dach treuhänderisch die rechtlich unselbstständige Stiftung "XYZ" zu errichten und zu verwalten, deren Aufgabe die Erfüllung der nachfolgend benannten Zwecke sein sollen.
Die zu errichtende Stiftung darf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgen.
Im Anschluss dann den Zweck ausformulieren.