„Es geht hier nicht um abstrakte Reformen – es geht um die Existenz der Eingliederungshilfe und um das Recht auf Teilhabe.“
Neuendettelsau – Diakoneo warnt eindringlich vor den aktuell diskutierten Plänen von Bund, Ländern und Kommunen zur Eingliederungshilfe und unterstützt die Petition gegen die vorgesehenen Einschnitte.
„Die aktuellen Vorschläge greifen tief in die Grundlogik des Bundesteilhabegesetzes ein und gefährden zentrale individuelle Teilhaberechte“, sagt Ina Strickstrock, Vorständin Personal- und Unternehmensentwicklung bei Diakoneo. „Was hier diskutiert wird, bedeutet in der Konsequenz eine Verschiebung weg vom individuellen Rechtsanspruch hin zu pauschalierten oder reduzierten Leistungsstrukturen – und damit eine reale Bedrohung für die Lebenssituation vieler Menschen.“
Hintergrund ist ein internes Arbeitspapier zum „effizienten Ressourceneinsatz“, das ursprünglich auf eine stärkere Steuerung und Entlastung der Verwaltung abzielt. Dieser Ansatz habe sich jedoch aus Sicht von Diakoneo deutlich verschoben: „Statt die Verwaltung zu modernisieren und Strukturen zu verbessern, werden nun Maßnahmen diskutiert, die unmittelbar bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung ansetzen“, so Strickstrock. „Damit wird das ursprüngliche Ziel einer effizienteren Verwaltung konterkariert.“
Besonders kritisch bewertet Diakoneo die geplante Ausweitung von Pauschalierungen und sogenannten Pooling-Modellen. Diese stehen aus Sicht des Unternehmens in direktem Widerspruch zum Grundgedanken des BTHG, individuelle Unterstützungsleistungen bedarfsgerecht sicherzustellen. „Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen sind keine Fälle für standardisierte Lösungen“, erklärt Manuela Füller, Vorständin Dienste für Menschen bei Diakoneo. „Wenn individuelle Leistungen durch pauschale oder gebündelte Angebote ersetzt werden, geht Selbstbestimmung verloren.“
Auch die gesellschaftliche Debatte sieht Diakoneo kritisch verschoben. Unter dem Leitgedanken der Kampagne „nicht am Menschen sparen“ wird bundesweit darauf hingewiesen, dass Einsparpotenziale vor allem in Verwaltung, Digitalisierung und Prozessoptimierung liegen – nicht bei den Leistungen selbst.
Für Diakoneo ist klar: Unterstützungsleistungen müssen sich am Bedarf des einzelnen Menschen orientieren. Pauschalierungen sind nur dann vertretbar, wenn sie gleichwertige Teilhabe tatsächlich sicherstellen. „Es geht nicht um abstrakte Reformen, sondern um Selbstbestimmung und echte Teilhabe im Alltag“, betont Manuela Füller.
Die geplanten Einschnitte betreffen zentrale Lebensbereiche wie Wohnen, Bildung, Mobilität und Unterstützung im Alltag. Für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf besteht die Gefahr, dass notwendige Assistenzleistungen künftig nicht mehr ausreichend gewährt werden – mit direkten Folgen für ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität.
Diakoneo stellt sich daher klar gegen die vorgesehenen Maßnahmen und unterstützt die Position des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe (BeB): Individuelle Teilhaberechte dürfen nicht aus wirtschaftlichen Gründen eingeschränkt werden. Grundlage aller Entscheidungen muss der konkrete Bedarf des einzelnen Menschen bleiben – im Einklang mit den Prinzipien des BTHG.
„Eingliederungshilfe ist kein System, an dem man beliebig sparen kann“, so Füller. „Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen überhaupt gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.“
Diakoneo fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Reformpläne grundlegend zu überarbeiten und stattdessen konsequent in Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und strukturelle Effizienz zu investieren – ohne Abstriche bei den individuellen Rechten der Menschen.
Hier geht es zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_02/_27/Petition_195716.html