Ausbildung von Menschen mit Behinderung professionalisieren
Erste Weiterbildung für Werkstatt-Fachkräfte ohne praktische Berufsausbildung

Die Anforderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung wachsen. Sie sollen die Beschäftigten nicht nur pädagogisch betreuen, sondern auch soweit wie möglich fit machen für den Arbeitsmarkt. Zum ersten Mal bot die DiaLog Akademie deshalb eine fachpraktische Weiterbildung für Fachkräfte der Diakoneo Werkstätten an, die über keine industrielle oder handwerkliche Ausbildung verfügen.
Initiator des neuen Weiterbildungsangebots war Jürgen Braun, Leiter der Diakoneo Werkstatt in Himmelkron: „Die Agentur für Arbeit will die berufliche Bildung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten professionalisieren und verschärfte dazu erst 2019 die Mindestanforderungen an das Personal“, meint Braun.
Die andere große Gruppe von Fachkräften in den Werkstätten, die eine handwerklich-technische berufliche Vorbildung mitbringt, muss schon bisher eine berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung absolvieren. „Diese bringt neben dem erforderlichen pädagogischen Grundwissen oft einen persönlichen enormen Entwicklungsschub mit sich“, berichtet Jürgen Braun.
Ein knappes Dutzend Teilnehmer der Weiterbildung traf sich deshalb an so unterschiedlichen Standorten wie zum Beispiel einer Berufsschule in Nürnberg, den Werkstätten in Himmelkron und Laubenzedel sowie der Fachschule für Heilerziehungspflege in Neuendettelsau, um ihre Kompetenzen auszubauen – unter anderem in der Steuerung von Arbeitsabläufen.
In der fachpraktischen Weiterbildung ging es in vier Blockwochen unter anderem darum, wie man Arbeitsabläufe richtig gliedert, welche Hilfsmittel und Vorkehrungen man bauen kann, welche Prüfmittel es gibt sowie welche räumlichen und ergonomischen Voraussetzungen nötig sind.
Bei der Abschlussveranstaltung betonte Jürgen Zenker, Vorstand Dienste für Menschen, die Bedeutung des Bildungsauftrags im gesamten Bereich Arbeit und Tagesstruktur, also den Werk- und Förderstätten. Durch das Bundesteilhabegesetz haben die Werkstätten ihr Monopol verloren und müssen sich darauf einstellen, dass andere Anbieter auf dem Markt auftreten.
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