Umstritten und ungeklärt: Das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung - Offene Hilfen Himmelkron besuchten den Bayerischen Landtag

"Welche Rechte haben wir, wenn wir behindert sind?"

 

• Wer entscheidet, ob Menschen mit einer Behinderung wählen dürfen?
• Welche Bedingungen müssen dabei erfüllt werden?
• Und was denken Menschen mit einer Behinderung selbst über dieses Thema?

Dieser Text gibt Antwort auf diese Fragen und schildert die Eindrücke einer Gruppe von Menschen mit Behinderung bei ihrem Besuch im Bayerischen Landtag.


Von Amanda Müller

Aufgeregt steht Johannes Wiebauer vor dem Maximilaneum in München. Um seinen Hals hängt ein gelbes Bändchen auf dem „Tagesausweis Besucher“ steht. Zusammen mit den Offenen Hilfen von Diakoneo in Himmelkron darf er heute einen Blick in den Landtag in München werfen.

Diese Gelegenheit lässt er sich nicht entgehen. Johannes Wiebauer will am 14. Oktober zur Landtagswahl gehen und hofft, von dem Besuch viele Eindrücke mitnehmen zu können. Dass sich die Offenen Hilfen auch mit politischen Themen beschäftigen, ist Teil eines informativen Angebots zur bevorstehenden Landtagswahl. Günter Binger, Leiter der Offenen Hilfen, hat das Projekt zusammen mit Elisabeth Scharke ins Leben gerufen. „Beim unserem jährlichen Tag der Begegnung besuchen uns auch viele Politiker aus der Region. Gerade hier merken wir, dass viele Bewohner politisch aktiv sind und die Möglichkeit gern nutzen, mit Politikern ins Gespräch zu kommen“, erklärt Binger. Der Besuch des Bayerischen Landtags gibt ihnen die Möglichkeit, ihr Politikverständnis zu erweitern und Fragen im Plenarsaal zu stellen.

 

Im Bayerischen Landtag wirft Johannes Wiebauer einen Blick hinter die Kulissen.


Johannes Wiebauer ist 38 Jahre alt und lebt seit drei Jahren in Himmelkron. Er interessiert sich sehr für Politik und erzählt, dass er jeden Morgen die Nachrichten im Radio hört. „Zu wissen, wie Deutschland funktioniert, ist mir ganz wichtig“, betont er. Johannes Wiebauer kam mit dem Down-Syndrom auf die Welt. Er besucht heute mit 23 weiteren Menschen mit Behinderung aus der Region Himmelkron den Landtag. Johannes Wiebauer ist hier zum ersten Mal und freut sich schon, hinter die Kulissen blicken zu dürfen.

Der Besuch hat aber auch einen zweiten Hintergrund: Am 14. Oktober finden die Landtagswahlen in Bayern statt, bei denen 180 Abgeordnete neu gewählt werden. Jeder weiß, dass wir wählen dürfen, sobald wir 18 Jahre alt sind. Auch viele der Teilnehmer, die heute mit den Offenen Hilfen den Landtag besuchen, dürfen dieses Jahr zum ersten Mal wählen. Das gilt aber nicht für alle. Über 19.000 Menschen mit Behinderung sind in Bayern vom Wahlrecht ausgeschlossen – und werden am 14. Oktober nicht wählen dürfen. Dahinter stecken teilweise umstrittene und unklare Vorgaben. Mit dem heuer in Kraft getretenem Bundesteilhabegesetz sind die Diskussionen um das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung erneut ins Rollen gekommen.

Das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung: Was steckt dahinter? Und was hat das Bundesteilhabegesetz geändert, das dieses Jahr in Kraft getreten ist?

Wolfgang Stroh ist Fachreferent der Direktion Dienste für Menschen und befasst sich dort unter anderem mit rechtlichen Fragen und gesetzlichen Änderungen. In den 25 Jahren bei Diakoneo hat er schon mehrere Wahlperioden miterlebt.

Wolfgang Stroh kennt sich als Fachreferent mit rechtlichen Fragen und gesetzlichen Änderungen aus.

„Wenn einem Menschen das Wahlrecht aberkannt wird, liegt das häufig nicht daran, dass er intellektuell nicht in der Lage ist, wählen zu gehen“, bedauert er. Vielmehr entstehe das Problem schon weit vorher. Um das zu erklären, muss er weit ausholen: „Wie bei jedem Kind bleibt die Vormundschaft auch bei Kindern mit Beeinträchtigung bis zum 18. Lebensjahr bei den Eltern. Danach muss entschieden werden, ob die Menschen für sich selbst verantwortlich sein können oder ob sie in bestimmten Fällen auf Hilfe angewiesen sind. Dann werden ihnen gesetzliche oder ehrenamtliche Betreuer zur Seite gestellt“, erklärt Stroh.

Häufig wollen Eltern weiterhin für ihr Kind da sein und übernehmen dann die ehrenamtliche Betreuung. Geht das aus einem Grund heraus nicht, werden ihnen gesetzliche Betreuer zur Seite gestellt. In beiden Fällen muss ein Vormundschaftsgericht festlegen, für welche Bereiche die Betreuung in Anspruch genommen wird. Diese Entscheidung trifft ein Richter anhand eines ärztlichen Gutachtens.

Günter Binger leitet die Offenen Hilfen und organsierte den Ausflug nach München.


„Hier liegt der Ursprung des Problems“, sagt Fachreferent Wolfgang Stroh. „Menschen mit Beeinträchtigungen – egal welche – sind in bestimmten Situationen auf Hilfe angewiesen.“, erklärt er. Diese Situationen werden im Fachterminus als „Wirkungskreise“ beschrieben und anhand eines ärztlichen Gutachtens von einem Richter des Vormundschaftsgerichts festgelegt.

„Die drei wesentlichen Wirkungskreise sind Vermögen, Gesundheit, Aufenthalt“, erklärt Stroh und gibt ein Beispiel: Wenn jemand mit Geld umgehen kann und weiß, wie er mit öffentlichen Verkehrsmitteln von A nach B kommt, kommen diese beiden Wirkungskreise, in dem Fall „Vermögen“ und „Aufenthalt“ nicht zum Tragen. Kann diese Person aber die Anweisungen von Ärzten nicht umsetzen und gefährdet damit seine Gesundheit, wird eine Betreuung für den Wirkungskreis „Gesundheit“ beantragt.

Diese Entscheidungen werden für jeden Lebensbereich unabhängig getroffen. Das sind viele verschiedene Möglichkeiten: Aufenthaltsbestimmungsrecht, Entscheidung bei gesundheitlichen Fragen, Wohnungsangelegenheiten, Entgegennahme der Post, die Vermögenssorge, steuerliche Pflichten, Vertretung vor Ämtern und Behörden und noch viele weitere. Das Vormundschaftsgericht prüft dabei ganz genau, welche Unterstützung ein Mensch benötigt. Die Betreuer werden dann für die Vertretung in verschiedenen Angelegenheiten beantragt, in denen ein Mensch auf Unterstützung angewiesen ist.

„Und hier entsteht das Dilemma“, verdeutlicht Stroh. Jeder dieser Wirkungskreise kann einzeln aufgelistet werden. Das Gericht kann jedoch auch darüber verfügen dass eine Betreuung in „sämtliche Angelegenheiten“ beantragt wird.

Und genau diese Bezeichnung erkennt Betroffenen das Wahlrecht ab.

„Haben wir Rechte, wenn wir behindert sind?“

Für jede Wahl gibt es ein eigenes Wahlgesetz und in der Regel eine entsprechende Ausschlussklausel: für die Europawahl, für die Landtagswahlen und die Kommunalwahlen. Im Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz heißt es dazu in Artikel 2, „ausgeschlossen vom Wahlrecht ist derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nach dem deutschem Recht nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist.“

„Das Problem ist, dass jeder Richter die Sachlage anders betrachten kann“, erklärt Wolfgang Stroh. „Solange nicht in allen Angelegenheiten eine Betreuung besteht, gilt der Mensch als wahlberechtigt, selbst wenn er mehrfach körperlich und geistig behindert ist“, erklärt Wolfgang Stroh. In vielen Fällen wird jedoch eine Betreuung in „sämtlichen Angelegenheiten“ eingerichtet, ohne auf die möglichen Auswirkungen, wie zum Beispiel die Aberkennung des Wahlrechts zu achten.

Auch Günter Binger, der Leiter der Offenen Hilfen bedauert das Problem. „Es kann doch nicht sein, dass ein sozial handlungsfähiger Mensch mit geistiger Behinderung in seiner eigenen Wohnung lebt, arbeiten geht und nicht wählen darf“, sagt er.

Aber genau das ist der Fall, denn wie Wolfgang Stroh erklärt, kann die richterliche Entscheidung hier unterschiedlich ausfallen. Deswegen sei es von großer Bedeutung, dass ehrenamtliche sowie gesetzliche Betreuer sich gut mit den Folgen des Gutachtens auskennen.

Die Offenen Hilfen von Diakoneo in Himmelkron haben deshalb ein zweigeteiltes Projekt für Menschen mit Behinderung entwickelt. „Wir wollen ihnen die Möglichkeit geben, sich selbst über die Wahlen und ihr Wahlrecht zu informieren“, erklärt Günter Binger.

Offen Fragen stellen: Johannes Wiebauer und Adrian Schirch nutzen die Gelegenheit, mit den Politikern ins Gespräch zu kommen.

In einem ersten Schritt besuchte die Gruppe zunächst den Landtag in Bayern. Bei einer Führung durch das Maximilianeum lernten sie die Aufgaben der Volksvertreter und den Entstehungsweg neuer Gesetze kennen. Viele Politikbegeisterte, wie Johannes Wiebauer nahmen im Plenarsaal auch die Möglichkeit wahr, aktiv mit dem SPD-Abgeordneten Florian Ritter und dem CSU-Abgeordneten Joachim Unterländer ins Gespräch zu kommen.

Johannes Wiebauer sitzt zum ersten Mal im Plenarsaal - dort, wo die Abgeordneten diskutieren.

Kurz vor den Landtagswahlen im Herbst kommt dann eine weitere Infoveranstaltung hinzu, die über das gültige Wählen informieren soll. „An unserem Projekt darf jeder teilnehmen. Egal ob er dieses Jahr zur Wahl gehen darf oder nicht“, betont Günter Binger.

Was tun, wenn man als Mensch mit Behinderung wählen möchte?

Ist jemand unzufrieden darüber, dass er nicht wählen darf, raten Günter Binger und Wolfgang Stroh, zunächst mit dem Betreuer in Kontakt zu treten. „Selbst wenn momentan das Wahlrecht abgesprochen wurde, heißt das nicht, dass man nie wieder wählen darf“, machen die beiden Mut. In regelmäßigen Abständen wird richterlich überprüft, ob die festgestellte Betreuung noch zutrifft oder ob eine Änderung vorgenommen werden muss.

Das heißt, dass die Betreuung immer nur für eine bestimmte Zeit festgelegt wird. „Danach wird dann neu geprüft. Im Durchschnitt sind das drei bis vier Jahre“, erklärt Stroh.

Die Gruppe der Offenen Hilfen interessiert sich sehr für Politik

Wer nicht so lange warten möchte, hat die Möglichkeit einen Änderungsantrag zu stellen. Mitarbeitenden und Betreuern raten beide deshalb, sich gut über das Thema zu informieren und kritisch nachzufragen.

„Viele glauben, dass wir keine Rechte haben, nur weil wir behindert sind“, bedauert Johannes Wiebauer. Mit seiner Teilnahme an Wahlen will er sich deswegen einbringen und sein Interesse beweisen. „Es ist schön zu wissen, wer einen in der Politik vertritt“, sagt der 38-Jährige. „Noch schöner ist es, da selbst mit entscheiden zu können. Deswegen sollten jeder der kann auch wählen gehen.“

-> Mehr Informationen über die Offenen Hilfen in Himmelkron und eine Kontaktmöglichkeit finden Sie hier.

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