Darum geht es in dem Artikel:
- Was ist die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung SAPV?
- Wer kann die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung SAPV in Anspruch nehmen?
- Welche Leistungen erbringt die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung SAPV?
- Welche Voraussetzungen gibt es, um die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung SAPV nutzen zu können?
- Wie wird die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung SAPV finanziert?
Was ist die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung SAPV?
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) richtet sich an Menschen, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Krankheit leiden, die eine begrenzte Lebenserwartung zur Folge hat.
Zudem benötigen die Palliativpatient*innen eine besonders aufwendige Versorgung, die trotz dessen in ihrem gewohnten Umfeld erfolgen soll.
Durch eine bestmögliche Symptomlinderung hilft die SAPV den Palliativpatient*innen dabei, ihre Lebensqualität und Selbstbestimmung zu erhalten, zu fördern und – soweit möglich - zu verbessern. Dabei wird immer auf ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse eingegangen. Ihr Wille sowie der ihrer Angehörigen stehen stets im Vordergrund.
Wer kann die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung SAPV in Anspruch nehmen?
Im häuslichen Umfeld erfolgt die Grundversorgung von Palliativpatient*innen durch die Angehörigen sowie einen ambulanten Pflegedienst. Ergänzend dazu kann eine Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) stattfinden, welche daraufsetzt, Beschwerden und Schmerzen frühzeitig zu erkennen, vorzubeugen und zu lindern.
Nur wenn eine besonders aufwendige Versorgung notwendig ist, kommt die SAPV zum Einsatz. Dies ist der Fall, wenn eine komplexe Symptomlast mit Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Erbrechen oder Unruhe vorliegt.
Welche Leistungen erbringt die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung SAPV?
Die Betreuung durch die SAPV ist immer abhängig von der individuellen Situation. Sie kann umfassen:
- Beratung in palliativmedizinischen und –pflegerischen Fragen, Anleitung und Begleitung der Palliativpatient*innen, ihrer Angehörigen, der behandelnden Ärzte/Ärztinnen sowie aller weiteren Erbringern von Dienstleistungen.
- Die Koordination der Versorgung, also z.B. der diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen.
- Bei der additiven Teilversorgung werden zusätzliche Leistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen, erbracht. Konkret geht es um die Überwachung, Behandlung und Linderung des komplexen Symptomgeschehens. Die SAPV umfasst keine Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung.
- Die Rundum-Versorgung durch die SAPV beinhaltet zudem eine ärztliche Betreuung, eine psychosoziale Unterstützung sowie eine 24 Stunden Rufbereitschaft.
Welche Voraussetzungen gibt es, um die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung SAPV nutzen zu können?
Für die Nutzung der SAPV benötigen Palliativpatient*innen eine spezielle Verordnung. Diese wird durch den Haus- bzw. Facharzt/die Haus- bzw. Fachärztin oder eine Klinik ausgestellt. Die zuständige Krankenkasse muss diese genehmigen.
Die Verordnung ist nur für einen bestimmten Zeitrahmen gültig und muss bei Bedarf verlängert werden.
Wie wird die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung SAPV finanziert?
Anders als die ambulante Pflege wird die SAPV nicht über die Pflegekasse, sondern über die Krankenkasse finanziert. Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten zu 100% übernommen, ohne Eigenanteil oder Zuzahlung.
Privat Versicherte können die Kosten ebenfalls mit ihrer privaten Krankenkasse abrechnen.