Weiterbildung: Gesundheitliche Versorgungsplanung am Lebensende

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase– worum geht es?

Bereits zum vierten Mal bietet die DiaLog Akademie in Neuendettelsau ab dem 26. Februar 2020 die Weiterbildung "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" an. Dozent ist Martin Alsheimer.

Die Vereinbarung der gesundheitlichen Versorgungsplanung trat zum 01. Januar 2018 in Kraft. Im Fokus der Gesetzesänderung steht die Stärkung der Selbstbestimmung für eine individuelle Gestaltung der letzten Lebensphase.

Voraussetzung für die Umsetzung sind geschulte Berater und Beraterinnen. Die Weiterbildung wird von Jessica Gerstmeier-Nehmer, Dozentin an der DiaLog Akademie, geleitet.


Fortbildung Vorsorgeplanung letzte Lebensphase
Diakon Manfred Riedel ist für die Senioreneinrichtungen der Diakonie Neuendettelsau in Altdorf, Forchheim, Coburg/Lützelbuch, Pleinfeld und Roth zuständig. Für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige oder gesetzliche Betreuer ist er über die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung erreichbar. © Englmann

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Ulrike Englmann hat sich mit ihr über die Weiterbildung unterhalten:

Worum geht es bei der gesundheitlichen Versorgungsplanung?

Jessica Gerstmeier-Nehmer:

Die Versorgung der Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Altenhilfe leben und sich in der letzten Lebensphase befinden, soll verbessert werden.

Ausgebildete Berater und Beraterinnen ermitteln die Wünsche und die Werte in Gesprächen. Andere beteiligte Personen, wie zum Beispiel Angehörige, Vertrauenspersonen, Ärzte oder rechtliche Betreuer werden mit einbezogen.

Das Ziel der Gespräche ist es, ganz individuell zu verstehen und zu erfassen, wie das Gegenüber die letzte Lebensphase gestalten, bzw. er versorgt oder behandelt werden möchte. In einem Beratungsgespräch gemeinsam mit einem neutralen Menschen, können die eigenen Wünsche, Werte und Grundhaltungen überdacht werden. Erst danach wird schriftlich festgehalten, wie sich dies in konkreten Maßnahmen ausdrücken soll.

Welche Einrichtungen bieten die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase an?

Jessica Gerstmeier-Nehmer: In vielen Einrichtungen haben sich Mitarbeitende schon vor der Gesetzesänderung Zeit für diese Gespräche genommen, da sie die Menschen die sie betreuen auch in der letzten Phase gut versorgen wollen. Durch die Gesetzesänderung hat nun jeder gesetzlich Versicherte, der in einer Einrichtung lebt, Anspruch auf diese Beratungsleistung. Das Gesetz ermöglicht nun die umfassende Weiterbildung und Stärkung der Mitarbeitenden für diese Aufgabe.

Die Beratungsgespräche werden in vollstationären Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII angeboten.

Wie kann man einen Berater oder eine Beraterin kontaktieren?

Jessica Gerstmeier-Nehmer: Zukünftig wird bei der Aufnahme in einer Einrichtung über das Angebot für eine gesundheitliche Versorgungsplanung informiert. Der Bewohner kann dann selbst entscheiden ob und wann er das Angebot annehmen möchte. Die Beraterinnen und Berater sind häufig vor Ort, da sie in der Regel Teil des Betreuungsteams sind und so kann langsam eine Vertrauensbeziehung zu den Bewohnerinnen und Bewohnern entstehen. Dies ist sehr hilfreich, da für die sensiblen Themen, die die letzte Lebensphase betreffen eine Vertrauensbasis förderlich ist.

Welche Anforderungen an die Beraterinnen und Berater gibt es?

Jessica Gerstmeier-Nehmer: Voraussetzung für die Weiterbildung zum Berater ist eine Ausbildung in einem relevanten sozialen Beruf oder der Abschluss eines adäquaten Studiengangs. Des Weiteren benötigen die Berater eine dreijährige Berufserfahrung. 

Welche Inhalte werden in der Weiterbildung vermittelt?

Jessica Gerstmeier-Nehmer:
Ziel der Weiterbildung ist es eine fundierte Basis z.B. in den rechtlichen Grundlagen der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu schaffen. Des Weiteren werden Gesprächsführung, Methoden der Werteermittlung und Moderationsstrategien vermittelt. Ethische Fragestellungen werden ausführlich diskutiert. Die Inhalte lehnen sich an das internationale Konzept des „Advance Care Planning“ (ACP) an.

Im praktischen Teil der Weiterbildung führen die Berater zwei Beratungsprozesse mit maximal vier Gesprächen in den Einrichtungen durch. Diese Beratungen werden von erfahrenen Coaches begleitet und nachbesprochen.

Der zweite Teil der Weiterbildung dient der Sammlung weiterer Praxiserfahrung. Er umfasst die Durchführung von mindestens sieben Beratungsprozessen, die in der Regel innerhalb eines Jahres, alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden. 

Dozent der Weiterbildung ist der Diplom-Pädagoge Martin Alsheimer.

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