Seniorinnen schmeiden gemeinsam Wassermelone in kleine Stücke

Unterstützung, die passt!

Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG):
Reform ja. Aber nicht bei den Menschen sparen.

Die Pflege in Deutschland braucht eine Reform. Immer mehr Menschen benötigen Pflege und Unterstützung. Gleichzeitig steht die Pflegeversicherung finanziell unter großem Druck. Auch für pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung, Angehörige, Mitarbeitende sowie Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe ist die Situation bereits heute herausfordernd.

Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will die Bundesregierung die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und die Versorgung neu ordnen.

Wir bei Diakoneo sagen klar: Eine Reform ist notwendig. Aber sie darf nicht auf Kosten der Menschen gehen, die Pflege benötigen oder leisten. Dabei dürfen auch Menschen mit Behinderung und ihre Familien nicht aus dem Blick geraten. Denn viele Menschen mit Behinderung sind zugleich pflegebedürftig und auf Leistungen sowohl der Eingliederungshilfe als auch der Pflegeversicherung angewiesen.

Deshalb unterstützen wir die Petition der Diakonie Bayern und fordern eine grundlegende Überarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs.

 

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)?

Das Pflegeneuordnungsgesetz ist eine geplante Reform der sozialen Pflegeversicherung. Mehr als sechs Millionen Menschen erhalten inzwischen Leistungen der Pflegeversicherung. Gleichzeitig steht die soziale Pflegeversicherung seit mehreren Jahren unter erheblichem finanziellem Druck. Die Bundesregierung sieht deshalb erheblichen Reformbedarf.

Der Referentenentwurf sieht zahlreiche Veränderungen vor. Unter anderem sollen Leistungen neu gebündelt, Prävention und Rehabilitation gestärkt, eine neue Pflegebegleitung eingeführt und die Finanzierung der Pflegeversicherung verändert werden.

Das klingt zunächst positiv und einige dieser Ziele sind auch aus unserer Sicht richtig. Auch wir befürworten eine Pflegeversicherung, die langfristig funktioniert, Menschen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht und Angehörige unterstützt.

Andere geplante Maßnahmen sehen wir jedoch mit großer Sorge. Denn die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung darf nicht dadurch erreicht werden, dass Leistungen eingeschränkt oder Belastungen auf pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung, Angehörige, Mitarbeitende sowie Einrichtungen und Dienste verschoben werden.

Unser Standpunkt ist deshalb klar: Die Pflege benötigt Reformen – aber nicht auf Kosten der Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, und ihrer Angehörigen.

 

Sechs Millionen Menschen erhalten Leistungen der Pflegeversicherung
Eine Frau mit Behinderung wird bei der Sportstunde von Ihrer Betreuerin unterstützend über einen kleinen Reifenparcours geführt

Was könnte das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) für pflegebedürftige Menschen bedeuten?

Pflege könnte für viele Menschen teurer werden.
Senior*innen in vollstationärer Pflege erhalten heute abhängig von der Dauer ihres Aufenthalts Zuschläge zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil. Je länger ein Mensch im Pflegeheim lebt, desto höher wird dieser Zuschlag.
Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, die Zeiträume bis zur jeweils nächsten Zuschussstufe zu verlängern. Höhere Zuschüsse würden damit später greifen.

Für „neu“ in die vollstationäre Pflege aufgenommene pflegebedürftige Menschen würde dies bedeuten, dass sie länger einen höheren pflegebedingten Eigenanteil selbst tragen müssten.
Gerade in einer Zeit, in der Pflege für viele Menschen und Familien bereits eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt, halten wir diesen Weg für falsch.
 

 

Menschen mit Behinderung dürfen bei der Pflegereform nicht vergessen werden

Das Pflegeneuordnungsgesetz betrifft auch viele Menschen mit Behinderung, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX und Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI erhalten.

Besonders deutlich wird dies im Bereich Wohnen. Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe leben, erhalten aus der Pflegeversicherung weiterhin nur eine begrenzte Pauschalleistung nach § 43a Sozialgesetzbuch XI. Eine grundlegende Verbesserung dieser seit Jahren kritisierten Regelung sieht der Referentenentwurf bislang nicht vor.

 

Eine Seniorin wird von ihrer Betreuerin lächelnd begleitet und gestützt

Weniger Unterstützung ausgerechnet am Anfang einer Pflegebedürftigkeit?

Auch bei den Leistungen der Pflegeversicherung plant die Regierung deutliche Veränderungen.

Besonders einschneidend ist die geplante Änderung bei Pflegegrad 1: Der bisherige Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro soll für „Neufälle“ entfallen. An seine Stelle soll insbesondere eine intensivere Pflegebegleitung treten. Das neu vorgesehene Sozialraumbudget steht dagegen grundsätzlich erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Für Menschen mit höheren Pflegegraden sieht der Entwurf ebenfalls eine Neuordnung und Bündelung verschiedener Leistungen in Budgets vor.

Dies kann auch Menschen mit Behinderung treffen, die einen vergleichsweise niedrigen Pflegegrad haben, aber aufgrund ihrer Behinderung dauerhaft auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Gerade niedrigschwellige Entlastungsangebote können für sie und ihre Familien einen wichtigen Beitrag zur selbstbestimmten Lebensführung leisten.

Gleichzeitig soll ein stärkerer Schwerpunkt auf Prävention, Rehabilitation und Pflegebegleitung gelegt werden. Das Ziel, Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern und Menschen länger in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen, ist richtig.

Beratung und Prävention dürfen jedoch notwendige praktische Unterstützung nicht ersetzen.

Gerade zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit brauchen Menschen und ihre Familien verlässliche Hilfe. Frühe Unterstützung kann entlasten, Selbstständigkeit erhalten und verhindern, dass sich schwierige Situationen weiter verschärfen.

 

Eine Pflegerin unterstützt einen Mann mit Behinderung beim Ausfüllen von Unterlagen
Beratung und Prävention dürfen die notwendige praktische Unterstützung nicht ersetzen!
Pflegerin unterstützt einen Herren bei der Arbeit in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung
Wer einen Angehörigen pflegt, übernimmt eine Aufgabe, von der unsere gesamte Gesellschaft profitiert

Was bedeutet das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) für die Offenen Hilfen und Familien?

Ein großer Teil der Pflege und Unterstützung von Menschen mit Behinderung findet im familiären Umfeld statt. Eltern und andere Angehörige übernehmen dabei häufig über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte Pflege, Betreuung und Assistenz.

Für die Offenen Hilfen und familienentlastenden Dienste sind deshalb insbesondere die geplanten Veränderungen bei Verhinderungs-, Entlastungs- und Unterstützungsleistungen von Bedeutung.

Gerade die flexibel einsetzbare Verhinderungspflege ermöglicht es Familien bislang, Ersatzpflege und Entlastung individuell zu organisieren. Der Referentenentwurf sieht hier grundlegende Veränderungen vor. Aus Sicht von Verbänden der Behindertenhilfe besteht die Gefahr, dass insbesondere Familien mit Kindern oder erwachsenen Angehörigen mit Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf Entlastungsmöglichkeiten verlieren.

Auch die geplante Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen trifft pflegende Familien in besonderer Weise. Viele Angehörige reduzieren ihre Erwerbstätigkeit über lange Zeiträume, um Pflege und Unterstützung sicherzustellen.

Für uns ist deshalb entscheidend: Eine Reform darf Menschen, die Angehörige pflegen und begleiten, nicht zusätzlich belasten oder ihre soziale Absicherung schwächen.

Wer einen Angehörigen pflegt, übernimmt eine Aufgabe, von der unsere gesamte Gesellschaft profitiert.

Eine Pflegereform muss pflegende Angehörige deshalb verlässlich unterstützen und entlasten.

 

Was bedeutet die Pflegereform für Mitarbeitende und Einrichtungen?

Gute Pflege und gute Unterstützung brauchen Menschen, die diese Arbeit jeden Tag leisten. Und gute Arbeit braucht verlässliche Bedingungen. Deshalb betrachten wir auch geplante Veränderungen bei der Finanzierung von Personalkosten und tariflicher Bezahlung kritisch.

Träger müssen in der Lage sein, ihre Mitarbeitenden angemessen und tarifgerecht zu bezahlen. Besonders kritisch sehen wir die geplanten Änderungen bei der Refinanzierung von Personalkosten. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur tariflichen Entlohnung sollen zeitweise als Zulassungsvoraussetzung und als Maßstab für die Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen ausgesetzt werden. Gleichzeitig sollen Vergütungssteigerungen künftig stärker begrenzt werden. Zwar dürfen bestehende Gehälter nicht allein aufgrund dieser Änderung abgesenkt werden, es besteht jedoch das Risiko, dass tatsächliche tarifliche Personalkostensteigerungen nicht mehr in gleicher Weise refinanziert werden können.

Auch für Träger, die sowohl Altenhilfe als auch Behindertenhilfe anbieten, ist eine verlässliche Refinanzierung von Fachpersonal entscheidend. Gerade an den Schnittstellen von Pflege und Eingliederungshilfe werden Mitarbeitende benötigt, die sowohl pflegerische Bedarfe als auch Teilhabe und Selbstbestimmung im Blick haben.

Denn eines passt aus unserer Sicht nicht zusammen: Wir können nicht über Fachkräftemangel in Pflege und Eingliederungshilfe sprechen und gleichzeitig die verlässliche Finanzierung guter Löhne und bedarfsgerechter Angebote schwächen.

Wenn notwendige Kosten nicht ausreichend refinanziert werden, verschwinden sie nicht. Der wirtschaftliche Druck auf Einrichtungen und Dienste steigt – und damit letztlich auch der Druck auf Versorgungs- und Teilhabeangebote, Mitarbeitende und die Menschen, die auf diese Angebote angewiesen sind.

 

Drei Menschen stehen lächelnd im Garten beisammen
Eine Pflegerin zeigt einem jungen Mann mit Behinderung Bilder in einem Bilderbuch
Pflege braucht eine Reform - aber eine gute

Unsere Position: Pflege braucht eine Reform – aber eine gute.

Diakoneo stellt die Notwendigkeit einer Pflegereform nicht infrage.

Wir brauchen eine Pflegeversicherung, die langfristig finanzierbar ist.

Wir brauchen gute Prävention, weniger unnötige Bürokratie, Unterstützung für Angehörige und Strukturen, die auch in Zukunft eine verlässliche Versorgung ermöglichen.

Wir brauchen aber ebenso eine Pflegereform, die Menschen mit Behinderung selbstverständlich mitdenkt. Pflege und Eingliederungshilfe dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Teilhabe, Selbstbestimmung und eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung müssen auch dann gewährleistet bleiben, wenn ein Mensch gleichzeitig Leistungen aus unterschiedlichen Sozialleistungssystemen benötigt.

Die finanziellen Probleme der Pflegeversicherung dürfen nicht auf pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung, Angehörige, Mitarbeitende sowie Einrichtungen und Dienste abgewälzt werden.

Manuela Füller, Vorständin Dienste für Menschen bei Diakoneo: „Eine Reform, die Leistungen reduziert, Anspruchsvoraussetzungen verschärft oder Kosten auf die Betroffenen verlagert, löst die strukturellen Probleme der Pflege nicht. Sie verschärft vielmehr soziale Ungleichheit und gefährdet die Versorgungssicherheit. Dies gilt gleichermaßen für ältere Menschen wie für Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Pflegebedürftigkeit darf weder Teilhabe einschränken noch dazu führen, dass Menschen ihre vertrauten Unterstützungsangebote verlieren. Wir brauchen deshalb keine Pflege nach Kassenlage, sondern eine solidarisch finanzierte Pflegeversicherung, die verlässliche Leistungen garantiert, Angehörige unterstützt und gute Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeitenden ermöglicht. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche und politische Aufgabe. Sie muss für alle Menschen bezahlbar, zugänglich und menschenwürdig bleiben.“

 

Was fordert Diakoneo beim Pflegeneuordnungsgesetz?

Wir unterstützen die Forderung, den vorliegenden Referentenentwurf grundlegend zu überarbeiten.

Für uns bedeutet das:

  • Pflegebedürftige dürfen nicht durch höhere Eigenanteile zusätzlich belastet werden.
  • Menschen mit Behinderung müssen unabhängig von ihrer Wohn- und Lebensform gleichberechtigten Zugang zu bedarfsgerechten Pflegeleistungen erhalten.
  • Notwendige Leistungen und frühe Unterstützung müssen verlässlich zur Verfügung stehen.
  • Pflegende Angehörige brauchen Entlastung und soziale Sicherheit.
  • Verhinderungs- und Entlastungsleistungen müssen für Familien von Menschen mit Behinderung flexibel und tatsächlich nutzbar bleiben.
  • Pflegebedürftigkeit darf die Teilhabe an Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur in Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) und Arbeits- und Tagesstruktur (ATS) nicht gefährden.
  • Die Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe müssen eindeutig und bedarfsgerecht geregelt werden.
  • Gute Pflege und Assistenz brauchen gute Arbeitsbedingungen und eine verlässliche Finanzierung tariflicher Löhne.
  • Einrichtungen und Dienste der Alten- und Behindertenhilfe müssen wirtschaftlich in der Lage bleiben, ihren Versorgungs- und Teilhabeauftrag zu erfüllen.

Eine nachhaltige Pflegereform muss die strukturellen Probleme lösen – nicht die Belastungen weiterreichen.

 

Ein Mensch mit Behinderung trainiert motorische Fähigkeiten mit einem Spiel

Jetzt Petition unterstützen

Gemeinsam können wir dieser Forderung Gewicht verleihen.

Die Petition gegen das geplante Pflegeneuordnungsgesetz fordert eine grundlegende Überarbeitung der vorgesehenen Regelungen.

Dieser Forderung schließen wir uns an.

Denn die Frage, wie wir Pflege in Zukunft finanzieren und organisieren, betrifft uns alle: Menschen, die heute Pflege benötigen. Angehörige, die Verantwortung übernehmen. Mitarbeitende, die jeden Tag für andere Menschen da sind. Und eine Gesellschaft, in der auch künftig eine verlässliche Pflege und gleichberechtigte Teilhabe gewährleistet sein müssen.

Setzen Sie gemeinsam mit uns ein Zeichen: Reform ja.
Aber nicht bei den Menschen sparen.