Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen: Ein Beispiel aus der Beratungspraxis

Persönliches Budget: Tipps zur Beantragung und zum Umgang

Als Persönliches Budget bezeichnet man eine besondere Leistungsform, bei der Menschen mit Behinderungen anstelle von Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine beantragen können. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt in der Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit mit der Menschen mit Behinderungen entscheiden können, von wem sie welche Unterstützungsleistungen erhalten wollen.

Doch wie funktioniert der Umgang mit dem Persönlichen Budget? Auf was müssen Menschen mit einer Behinderung und ihre Angehörigen bzw. Betreuer achten?

Ulrike Englmann hat mit Sylvia Sommer (21 Jahre) und ihrer Mutter Birgit gesprochen (Namen und Daten geändert). Sylvia erhält seit zwei Jahren Leistungen aus dem Persönlichen Budget des Bezirks Mittelfranken. Sie ist geistig und körperlich eingeschränkt und arbeitet in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Mit im Gespräch waren Judith Hoppe, Leiterin der Offenen Hilfen ARON, und Christine Schott, Koordinatorin Beratung & Schulbegleitung. Sie erklären von Seiten der Beratungsstelle wie man das Persönliche Budget beantragen kann und was das genau bedeutet.

Die Offenen Hilfen ARON - Ansbach, Rothenburg, Obernzenn, Neustadt/Aisch stehen für Beratung, Beantragung und Durchführung des persönlichen Budgets als Ansprechpartner zur Verfügung.


Beratungsgespräch Offene Hilfen Aaron
Judith Hoppe, Leiterin der Offenen Hilfen Aaron, erklärt, wie das Persönliche Budget beantragt werden kann.

Persönliches Budget - Wofür kann es genutzt werden?

Frau Sommer, wie haben Sie von der Möglichkeit des Persönlichen Budgets erfahren?

Birgit Sommer: Wir haben im Internet gezielt nach einer Hilfe und einer Begleitung gesucht und sind dabei auf die Beratungsstelle der Offenen Hilfen Ansbach gestoßen und konnten dort ganz schnell einen Termin vereinbaren. Das hat uns sehr geholfen im Hinblick auf das Angebot und die Möglichkeiten, die wir dadurch haben. Wir wussten vorher gar nicht, was Sylvia alles zusteht.

Wofür haben sie sich das Persönliche Budget gewünscht?

Sylvia Sommer: Ich arbeite in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Da geht es mir sehr gut und ich werde dort sicher noch lange bleiben. Aber für meine freie Zeit hätte ich gern jemanden, der mich begleitet – außer meiner Familie. Ich möchte zum Einkaufen gehen, ein Fußballspiel anschauen, ins Schwimmbad gehen oder etwas zu essen kochen und dabei Kontakte knüpfen.

Sylvia hat von Anfang an sehr von der Freizeitbegleitung profitiert

Sie erhalten nun seit zwei Jahren das Persönliche Budget. Haben sich Ihre Erwartungen erfüllt?

Birgit Sommer: Sylvia hat von Anfang an sehr von der Freizeitbegleitung profitiert. Einmal im Monat hat sie jemanden, der mit ihr die unterschiedlichsten Dinge unternimmt, die sie sich eben wünscht. Es ist gut, dass sie nicht alles immer nur mit mir unternehmen muss, sondern auch noch andere Ansprechpartner hat als die Familie. Für mich selbst bedeutet es, dass ich an dem Nachmittag, an dem sie unterwegs ist, auch einmal etwas für mich selbst unternehmen kann.

Frau Hoppe, Sie leiten die Beratungsstelle. Mit welchem Anliegen kommen die Ratsuchenden zu Ihnen?

Judith Hoppe: Es gibt es ganz unterschiedliche Gründe warum Menschen sich an uns wenden. Manchmal ist eine Körperbehinderung ganz neu entstanden, zum Beispiel durch einen Unfall. Dann müssen sich die Menschen neu in ihrem Leben orientieren und suchen nach Beratung und Hilfe. Aber wir haben auch viele Anfragen von Menschen mit kognitiver Einschränkung, die sich Unterstützung beispielsweise beim Wohnen oder bei der Freizeitgestaltung wünschen.

Was genau muss man tun, um die Leistung zu erhalten?

Christine Schott: Zunächst einmal muss man die Leistung beim Bezirk Mittelfranken beantragen. Das Persönliche Budget ist einkommens- und vermögensabhängig. In einem persönlichen Gespräch, der sogenannten Personenkonferenz, wird der persönliche Bedarf des Menschen mit Behinderung erörtert und festgestellt. Zu diesem Gespräch bieten wir vorab eine Beratung an und begleiten den Antragsteller oder die Antragstellerin auch gerne. Danach erhält er oder sie eine Zielvereinbarung mit der Zusammenfassung und dem Ergebnis des Gesprächs zur Unterschrift. Danach erfolgt die Zusendung des Bescheids.

Frau Sommer, wie ging es dann praktisch für Sie weiter?

Birgit Sommer: Damit die Leistung ausbezahlt werden kann, muss man ein gesondertes Konto einrichten. Darauf wird das Geld überwiesen, über das wir dann verfügen können. Mit dem Geld kann man die Leistungen bezahlen, die man vorher mit dem Leistungsträger vereinbart hat. Bei wem wir die Leistung in Anspruch nehmen, das können wir selbst entscheiden. Da kann man sich vorab informieren und selbst auswählen, das gibt uns niemand vor.

Welche Leistungen können davon bezahlt werden?

Sylvia Sommer: Ich möchte vor allem gern Kontakte zu anderen Menschen finden und suche jemanden, der mit mir ins Schwimmbad geht oder mit mir zusammen etwas kocht. Ich koche sehr gerne!

Christine Schott: Die Leistungen, die man beantragen kann, sind ganz unterschiedlich. Es muss dabei nicht nur um die Freizeitgestaltung gehen. Manche Menschen benötigen Begleitung zu Ärzten, Hilfe beim Wohnen, beim Umgang mit Geld, beim Erlernen der Uhr oder es geht darum, wie man sich im öffentlichen Raum oder im Nahverkehr bewegt. Wie kann ich mich orientieren? Wie finde ich Läden oder Ärzte in meiner Umgebung? Der Bedarf ist ganz unterschiedlich, daher ist es wichtig, dass man am Anfang wirklich herausfindet, welcher Assistenz- und Unterstützungsbedarf der Mensch mit Behinderung hat. Unsere Beratungsgespräche bieten eine gute Grundlage dafür.

Frau Sommer, welche Formalitäten müssen Sie sonst noch erledigen?

Birgit Sommer: Da sind schon einige Formalitäten zu beachten. Man muss alle Belege für die Ausgaben aufheben, also die Rechnungen der Leistungsanbieter und am Ende des Jahres muss man nachweisen, wie viel Geld man vom Budget verbraucht hat und auch das Budget für das neue Jahr beantragen. Ich bin sehr froh, dass ich hier in Ansbach eine feste Ansprechstelle gefunden habe. Es geht nicht immer nur um das Persönliche Budget, ich habe auch schon Hilfe für andere bürokratische Vorgänge bekommen. Das tut mir einfach gut.

Wie findet man den richtigen Anbieter für eine Leistung?

Judith Hoppe: Den Anbieter kann man selbst wählen. Der Bezirk Mittelfranken stellt Anbieterlisten zur Verfügung.
Auch wir bei den Offenen Hilfen ARON haben ein breites Angebot an Leistungen und bieten unter anderem auch Assistenzleistungen mit entsprechenden Assistenz- und Fachkräften über das Persönliche Budget an.

Die Offenen Hilfen ARON

Wer als Mensch mit Behinderung beziehungsweise als Angehöriger oder Betreuer Angebote der Offenen Hilfen ARON (Ansbach, Rothenburg, Obernzenn, Neustadt/Aisch) in Anspruch nehmen möchte, sollten sich zunächst telefonisch oder per Mail melden: 

Diakoneo Offene Hilfen ARON
Heilig-Kreuz-Str. 2 a
91522 Ansbach
Tel.: +49 981 972230-0
E-Mail schreiben

Ansprechpartnerin für das Persönliche Budget: Christine Schott

 

Offene Behindertenarbeit und Offene Hilfen von Diakoneo

Die Offene Behindertenarbeit (OBA) und Offenen Hilfen von Diakoneo übernehmen vielfältige Aufgaben zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben.

Kernaspekte unserer Arbeit sind zum einen die offenen Angebote für Menschen mit Behinderung, aber auch Beratung und Entlastung für deren Familien und Angehörigen, wie z. B. familienentlastender Dienst.

 

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