Ehrenamtliche oder berufsmäßige Betreuer vertreten die Bewohner
„Angehörigen- und Betreuerbeiräte gibt es bei Diakoneo seit 25 Jahren“, erzählt Wolfgang Stroh. Jeder der nach Regionen aufgeteilten Wohnbereiche bei Diakoneo hat einen solchen Beirat. Die Größe des Beirates ist abhängig von der Größe des Wohnbereiches.
Die jeweiligen Vorsitzenden und ihre Stellvertreter arbeiten als Bindeglieder zu den Leitungen der Wohnbereiche, es finden regelmäßige Treffen statt.
Die überwiegende Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner bei Diakoneo wird durch einen Betreuer vertreten. Das sind zum einen ehrenamtliche Betreuer, in der Regel die Angehörigen.
Die andere Möglichkeit sind berufsmäßige Betreuer beziehungsweise Betreuungsvereine.
- Interessensvertreter: Eine wichtige Aufgabe der ABBs ist es, die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner nach außen zu vertreten. Im Namen der Bewohner nehmen sie Einfluss auf z.B. auf Politiker, Kostenträger und Kirchen.
- Vermittler: Sie nehmen Anregungen und Beschwerden der Bewohner bzw. ihrer Betreuer entgegen und tragen sie der Einrichtungsleitung vor.
- Gesprächspartner: Sie beraten und unterstützen den Heimbeirat und planen gemeinsame Veranstaltungen mit dem Heimbeirat und den jeweiligen Leitungen.
Dr. Andreas Jehkul ist der Vorsitzende des Angehörigen- und Betreuerbeirates von Diakoneo Wohnen Bruckberg. Er hat sein Engagement als ehrenamtlicher Betreuer begonnen und sich mittlerweile zum Berufsbetreuer weiterqualifiziert. Dr. Jehkul betreut derzeit acht Menschen aus den Wohnbereichen Bruckberg und Neuendettelsau.
Er sagt:
„Die Aufgabe des Betreuers ist es dort zu helfen, wo der Betreute aufgrund seiner Einschränkungen seine Rechte nicht selber wahrnehmen kann.“
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn es beispielsweise darum geht, Grundsicherung oder Renten zu beantragen.
Dr. Andreas Jehkul engagiert sich im Angehörigen- und Betreuerbeirat aus dem Wunsch, das Geschehen in den Wohnbereichen umfassender mitzuerleben und es mitgestalten zu können. „Ich sehe das mehr als gemeinsames Miteinander“, sagt er. Der ABB nimmt die Interessen der Angehörigen und Betreuer nach außen und innen war.
Bei der Zusammenarbeit mit dem Träger Diakoneo sieht Dr. Jehkul die Hauptaufgabe in der gemeinsamen Gestaltung des Miteinander. "Es ist kein Gegeneinander“, betont er. Das schließt natürlich nicht aus, dass im Bedarfsfall Interessen gegen Diakoneo durchgesetzt werden müssen. Bisher habe es allerdings keine Notwendigkeit dafür gegeben, so Jehkul.
Welche Rechte haben Angehörigen- und Betreuerbeiräte?
Nach der Satzung des ABBs von Diakoneo haben die Vertreter der ABBs das Recht, umfassend informiert zu werden z.B. über:
- Alle wesentliche Angelegenheiten des Heimbetriebes wie zum Beispiel bei einem Zusammenschluss mit einer anderen Einrichtungen oder wenn sich Art und Zweck der Einrichtung ändern
- Änderungen beim Heimvertrag
- Geplante Veranstaltungen
Außerdem haben die Angehörigen- und Betreuerbeiräte das Recht, zu offenen oder strittigen Fragen Stellungnahmen des Trägers anzufordern und diese innerhalb von zwei Wochen beantwortet zu bekommen.
Die Mitglieder der Angehörigen und Betreuerbeiräte treffen sich regelmäßig mit den Leitungen der Einrichtungen. Diese Treffen dienen dem Informationsaustausch.
Wie sieht die Arbeit der Angehörigen-und Betreuerbeiräte in der Praxis aus?
Präsenz auf Veranstaltungen
Derzeit sind die Aktivitäten des Bruckberger ABBS auf Grund der Pandemie stark eingeschränkt. So finden derzeit in den Wohnbereichen keine Veranstaltungen statt.
Unter normalen Umständen sind Mitglieder des ABB auf allen größeren Festen im Wohnbereich dabei. Am „Tag der Begegnung“ pflegen sie zum Beispiel den Kontakt zu Politikern und machen die Arbeit des Beirates bekannt. Im Rahmen dieser Events suchen sie auch das Gespräch zu den anderen Angehörigen bzw. Betreuern und stellen sich als Ansprechpartner vor. „Wir versuchen, möglichst präsent zu sein“, so Dr. Andreas Jehkul.
Rechtliche Beratung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes
Im Rahmen des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) kommen auf die Menschen mit Behinderung bzw. ihre Betreuer grundlegende Änderungen zu.
Neu ist die Notwendigkeit, einen Grundsicherungsantrag zu stellen. Da ehrenamtliche Betreuer manchmal Schwierigkeiten damit haben, hat der ABB Bruckberg eine Sprechstunde eingerichtet, die bei der Antragstellung berät.
Teilnahme an Informationsveranstaltungen des Trägers
Einmal im Jahr kommen auf Einladung des Trägers die Vertreter aller Angehörigen- und Betreuerbeiräte zum Informationsaustausch zusammen.
Bei diesen Gelegenheiten informieren Fachleute auch über wichtige gesetzliche Änderungen, zum Beispiel über das Bundesteilhabegesetz oder zur anstehenden Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechtes.
„Es findet ein reger Austausch statt, die Zusammenarbeit zwischen den ABBS und den Einrichtungsleitungen funktioniert sehr gut,“ sagt Wolfgang Stroh.
Dr. Andreas Jehkul zieht für sich eine positive Bilanz seiner Arbeit im Angehörigen- und Betreuerbeirat: „Persönlich bereitet mir die Tätigkeit im ABB große Freude. Wir tauschen uns untereinander und mit der Heimleitung offen und konstruktiv aus."
Leben und Arbeiten in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung von Diakoneo
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