Darum geht es in dem Artikel:
- Was ist eine besondere Wohnform für erwachsene Menschen mit Behinderung?
- Zu wem passt diese Wohnform?
- Wie kann man einen Wohnplatz erhalten?
- Welche Leistungen erhalten die Bewohner*innen?
- Was kostet das stationäre gemeinschaftliche Wohnen und wer übernimmt die Kosten?
- Wer hilft dabei, einen Wohnplatz zu finden?
- Welche Fragen sollte man sich bei der Auswahl der besonderen Wohnform stellen?
Was ist eine besondere Wohnform für erwachsene Menschen mit Behinderung, auch stationäre gemeinschaftliche Wohnform genannt?

Bei der besonderen Wohnform leben erwachsene Menschen mit einer Behinderung zusammen in einer Wohngruppe. Dabei erhalten sie eine umfassende Betreuung und bei Bedarf rund um die Uhr.
In der Wohngruppe leben in der Regel 6-8 Personen zusammen. Die Gemeinschaftsräume wie Küche oder Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt. Zudem haben alle Bewohner*innen ein eigenes Zimmer.
Ins stationäre gemeinschaftliche Wohnen können Menschen ab dem 18. Lebensjahr, nach Vollendung der Schulpflicht einziehen. Theoretisch können die Bewohner*innen bis zum Lebensende dort wohnen bleiben, sofern eventuelle altersbedingte Pflegeleistungen in dieser Wohnform leistbar sind.
Die Bewohner*innen werden bei der besonderen Wohnform personenzentriert und qualifiziert begleitet. Dies umfasst die Unterkunft, Verpflegung und Versorgung. Dabei haben die Bewohner*innen die Möglichkeit, ihr zuhause entsprechend ihrer eigenen Wünsche und Bedürfnisse selbst mitzugestalten.
Im Fokus steht die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, der Selbstbestimmung, der eigenständigen Lebensführung sowie die gleichberechtige Teilhabe an der Gemeinschaft und am kulturellen Leben. Dadurch sammeln die Bewohner*innen Erfahrungen in der Selbstverwirklichung, der Selbstbestimmung und der eigenen Wirksamkeit.
Dies geschieht immer in Abhängigkeit von der individuellen Lebenssituation und dem jeweiligen Assistenzbedarf.
Zu wem passt diese Wohnform?

Die besondere Wohnform passt zu Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die einen umfassenden Assistenzbedarf in verschiedenen Lebensbereichen (inklusive evtl. Pflegeleistungen) haben. Dabei kann es sich um eine geistige, körperliche, mehrfache oder seelische Behinderung handeln. Diakoneo bietet die besondere Wohnform für Menschen mit einer geistigen und/oder mehrfachen Behinderung an.
Das stationäre gemeinschaftliche Wohnen eignet sich besonders gut für Menschen, die nicht bzw. noch nicht in einer eigenen Wohnung leben können. Hier lernen sie eine selbstständige Lebensführung kennen und entwickeln sich entsprechend weiter. Die besondere Wohnform kann für die Bewohner*innen eine Zwischenstation sein, um sich auf eine selbstständige Wohnform vorzubereiten, sofern dies ihr Wunsch ist.
Diakoneo bietet auch das Ambulant Betreute Wohnen an. Außerdem bietet Diakoneo Wohnmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung.
Wie kann man einen Wohnplatz erhalten?

Interessierte können direkt mit einer Einrichtung Kontakt aufnehmen oder sich auch vom zuständigen Kostenträger beraten lassen.
Bei konkretem Interesse für eine Wohneinrichtung, wird ein Kennenlerntermin vereinbart. Dabei können sich Interessierte die Wohngruppe anschauen, die zukünftigen Mitbewohner*innen und auch die Mitarbeitenden kennenlernen. Für ein noch besseres kennenlernen wird das sogenannte Besuchswohnen für ein Wochenende oder aber auch einen längeren Zeitraum angeboten.
Dabei können Interessierte herausfinden, ob sie sich in der Wohngruppe wohl fühlen und es ihren Wünschen entspricht.
Bei Interesse an der besonderen Wohnform ist es ratsam, der Einrichtung Unterlagen wie z. B. einen Arztbrief, ärztliche Diagnosen oder einen Bericht aus einer vorherigen Maßnahme zu übergeben. Bei Schulabgänger, die erstmals aus dem Elternhaus ausziehen, eignet sich auch das Abschlusszeugnis. Diese Unterlagen dienen neben dem persönlichen Kennenlernen, der Prüfung, ob die Einrichtung die geeignete ist.
Vor Einzug ins stationäre gemeinschaftliche Wohnen muss immer ein entsprechender Antrag beim Kostenträger gestellt werden und dieser positiv bewilligt sein.
Welche Leistungen erhalten die Bewohner*innen?

Die Bewohner*innen erhalten bedarfsgerechte Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung ihres Alltags.
Darunter fallen zum Beispiel die Unterstützung bei den
- Verrichtungen des täglichen Lebens
- der Erhaltung der Gesundheit (Begleitung bei Arztbesuchen),
- Zubereitung von Mahlzeiten,
- Bildung und Förderung sozialer Kontakte,
- persönlichen Lebensplanung,
- Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben,
- Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten,
- einfachen Pflege bis hin zur intensiv pädagogischen Betreuung.
Was kostet das stationäre gemeinschaftliche Wohnen und wer übernimmt die Kosten?

Die Möglichkeit des stationären gemeinschaftlichen Wohnens ist Teil der Eingliederungshilfe und wird im Rahmen der sogenannten Fachleistung erbracht. Dies umfasst die Assistenz und Betreuung durch die Fachkräfte in der Wohngruppe. Der zuständige Kostenträger übernimmt diese Kosten und überweist die Zahlungen direkt an die Wohneinrichtung.
Der Lebensunterhalt der Bewohner*innen wie Essen, Miete oder Strom werden von der Grundsicherung getragen.
Verfügen Bewohner*innen über Vermögen, müssen sie sich an den Kosten beteiligen. Allerdings nur bis zu einer bestimmten Summe (Schonvermögen).
Die Fachleistung und die Grundsicherung werden über verschiedene Mittel finanziert. Daher kann es sein, dass die Zuständigkeiten beim einem oder bei unterschiedlichen Kostenträgern (beispielsweise Bezirk Mittelfranken) liegen.
Wer hilft dabei, einen Wohnplatz zu finden?

In der Regel haben Interessierte einen gesetzlichen Betreuer, eine gesetzliche Betreuerin oder Angehörige, die bei der Auswahl eines Wohnplatzes unterstützen. Interessierte können sich beim zuständigen Kostenträger oder bei Beratungsstellen über die Angebote in der Region informieren und beraten lassen.
Sollte bereits Interesse an einer konkreten Wohngruppe bestehen, können sie sich auch direkt an die Einrichtung wenden.
Welche Fragen sollte man sich bei der Auswahl der besonderen Wohnform stellen?

Interessierte sollten sich fragen, wo und wie sie leben möchten. Möchten sie lieber ländlich oder zentral in einer Stadt wohnen? Welche Zukunftspläne und Interessen liegen vor und wo können diese am besten verwirklicht werden? Welche Unterstützung benötigt man bzw. wünscht man sich und wo kann man diese bekommen?
Beim ersten Kennenlernen stellen Interessierte oft folgende Fragen:
- Darf ich mein Zimmer nach meinen Wünschen einrichten?
- Ist es möglich ein Haustier zu haben?
- Kann man Besuch bekommen und darf dieser bei mir übernachten?
- Wer kümmert sich um mich, wenn ich krank bin?