Was ist Ambulant Betreutes Wohnen?
Im Ambulant Betreuten (oder Ambulant Begleiteten) Wohnen leben Menschen mit Behinderung in ihrer eigenen Wohnung entweder allein, als Paar, in einer Wohngemeinschaft oder bei den Eltern und nehmen eine vertraglich vereinbarte Unterstützung oder Assistenz in Anspruch.
Sie werden bei ihrer individuellen Lebensgestaltung unterstützt. Ihre Wünsche und Fähigkeiten stehen dabei im Mittelpunkt.
Ziel des Angebotes ist es, Menschen mit Behinderung ein eigenständiges Leben außerhalb der Familie oder einer Einrichtung zu ermöglichen, sie möglichst unabhängig von fremder Hilfe zu machen und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu eröffnen.
Für wen ist Ambulant Betreutes Wohnen geeignet?
Das Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderung, die selbstständig leben möchten, unabhängig davon, ob in einer eigenen Wohnung, vorbereitend bei den Eltern, als Paar oder in einer Wohngemeinschaft.
Ziel ist es, Menschen mit Behinderung mit Hilfe individueller und passgenauer Assistenz zu ermöglichen, eigenständig und selbstbestimmt wohnen zu können.
Was sind die Leistungen im Ambulant Betreuten Wohnen?
- Beratung und Begleitung: Den Kund*innen wird ermöglicht, eigene Handlungsprozesse zu bewältigen und eigenständige Entscheidungen zu treffen.
- Bildung und Förderung: Die Kund*innen werden durch Lernprozesse in die Lage versetzt, ein höheres Maß an Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Wissen zu erreichen.
- Persönliche Assistenz: Den Kund*innen wird durch individuell abgestimmt Hilfe ermöglicht, das Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Welche Lebensbereiche umfasst das Ambulant Betreute Wohnen?
Die Assistenz wird nach den Vorgaben des Gesamtplanverfahrens der bayerischen Bezirke in unterschiedlichen Lebensbereichen geleistet.
Diese Lebensbereiche sind:
1. Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung:
Unterstützung bei Fragen wie zum Beispiel:
- Welche Auswirkungen hat die Behinderung auf mein Leben?
- Welchen Arzt muss ich aufsuchen? Was hat der Arzt gesagt?
2. Soziale Beziehungen leben (Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen)
Unterstützung bei Aufgaben wie zum Beispiel:
- Neue Kontakte knüpfen
- Kontakte pflegen
- Umgang mit Konflikten
- Aufbau und Gestaltung von Beziehungen
3. Wohnen und Haushaltsführung:
Unterstützung bei Aufgaben wie zum Beispiel:
- Wie kann ich mein Geld einteilen?
- Wie funktioniert die Haushaltsführung?
- Unterstützung beim Kochen, Einkaufen, Putzen
4. Arbeitssituation und Bildung:
Unterstützung bei Fragen wie zum Beispiel:
- Wo möchte ich arbeiten?
- Welche Zukunftsperspektiven habe ich?
- Welche Kurse kann ich besuchen, z.B. an der VHS?
- Was kann ich tun bei Streit mit einem Kollegen?
- Urlaubsplanung
5. Freizeitgestaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben:
Unterstützung bei Fragen wie zum Beispiel:
- Was mache ich am Wochenende?
- Wer kann mich begleiten?
- Wo kann ich jemanden treffen?
- Welcher Verein wäre etwas für mich?
- Bekomme ich einen Fahrdienst?
Wie wird Ambulant Betreutes Wohnen finanziert?
Das Ambulant Betreute Wohnen kann als Sachleistung der Eingliederungshilfe oder als Persönliches Budget in Anspruch genommen werden. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes.
Gerne unterstützen die Koordinatoren bei der Antragsstellung beim jeweiligen Kostenträger.
Mit dem Kostenträger wird die Art der Unterstützung nach Bedarf vereinbart. Danach wird ein entsprechender Begleitungsvertrag geschlossen.
In diesem Begleitungsvertrag, der die Grundlage der Zusammenarbeit bildet, ist geregelt, welche Assistenzleistung erbracht wird.
Unsere Assistenten sind in der Regel pädagogische Fachkräfte wie Heilerziehungspfleger*innen, Erzieher*innen oder Sozialpädagog*innen.