Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Sie selbst, ein naher Verwandter oder eine andere Ihnen nahestehende Person sind plötzlich auf Unterstützung, Pflege oder Betreuung angewiesen? Neben der klassischen Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung können Sie auf Entlastungsangebote zugreifen, die Ihnen unter Umständen eine Pflege in den eigenen vier Wänden möglich machen.
Hierzu zählen die „Verhinderungspflege“ und „Kurzzeitpflege“, beides Begriffe aus dem Pflegestärkungsgesetz. Wie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege Sie entlastet und welche Leistungen damit verbunden sind, ist im Gesetz genau beschrieben. Hier finden Sie einen kurzen Überblick:

Verhinderungspflege

Die „Verhinderungspflege“ nehmen Sie in Anspruch, wenn Sie eine Person, die auf Pflege angewiesen ist, zuhause versorgen und einmal vorübergehend nicht für sie da sein können, d. h. Pflegezeiten überbrücken müssen. Gründe dafür gibt es viele: Sie sind selbst unerwartet erkrankt oder müssen sich einer Operation mit Krankenhausaufenthalt unterziehen, möchten eine Veranstaltung besuchen oder haben einen dringenden Termin oder Sie wollen für Ihre Gesundheit etwas tun. Die Verhinderungspflege hilft Ihnen dabei und kann 42 Tage, also sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.

Für die Verhinderungspflege bezahlt Ihnen die Krankenkasse ab Pflegegrad 2 1.612 Euro für max. sechs Wochen pro Jahr. Vielleicht kennen Sie noch den Begriff der Pflegestufe? Dieser wurde im Pflegestärkungsgesetz durch Pflegegrad ersetzt. Statt drei Pflegestufen gibt es jetzt eine Abstufung mit fünf Pflegegraden. Mit der Pflege müssen Sie nicht unbedingt einen Pflegedienst beauftragen, sondern Sie können während Ihrer Abwesenheit einen anderen Familienangehörigen, die Nachbarn, Freunde oder Bekannte einsetzen. Finanzielle Leistungen der Verhinderungspflege können bei der Pflegekasse auch noch im Nachhinein beantragt werden. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn Sie plötzlich ausfallen, zum Beispiel durch eine Erkrankung oder einen kurzfristigen, wichtigen Termin. Sie müssen nur Belege vorlegen, mit denen Sie die erbrachten Zahlungen nachweisen können, z. B. Quittungen oder ärztliche Bescheinigungen. Leistungen aus der Verhinderungspflege sind auch möglich, wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger keinen Pflegegrad hat oder eine Einstufung in den niedrigsten Pflegegrad 1 erfolgte. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Pflege-/Krankenkasse, welche Voraussetzungen für finanzielle Leistungen erforderlich sind.

Falls Sie als Pflegeperson plötzlich ganz ausfallen sollten und in der Kürze der Zeit kein Ersatz für Sie gefunden werden kann, ist im Rahmen der Verhinderungspflege eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung, z. B. einem Pflegeheim möglich. Verhinderungspflege kann dann zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung von Diakoneo erfolgen. Das Pflegegeld wird auch während der Ersatzpflege zu 50% weiterbezahlt.

 

Kurzzeitpflege

Wenn Sie einen pflegebedürftigen Menschen betreuen, dann brauchen Sie ab und zu Zeit, um sich zu erholen – Urlaub für Körper, Geist und Seele. Dafür gibt es die Kurzzeitpflege. Die zu pflegende Person findet für einige Tage oder auch mehrere Wochen liebevolle Aufnahme in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, so dass Sie sie gut versorgt und in den besten Händen wissen. Ebenfalls auf die Kurzeitpflege können Sie zurückgreifen, wenn ein Angehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt nicht gleich oder nicht mehr nach Hause zurückkehren kann, weil er noch nicht fit genug ist, das häusliche Umfeld erst eine pflegegerechte Ausstattung braucht oder weil es etwas dauert, bis ein Platz im gewünschten Pflegeheim gefunden ist. Kurzzeitpflege ist in allen Pflegeeinrichtungen von Diakoneo zugelassen und möglich.

Anspruch auf Leistungen zur Kurzzeitpflege haben Sie an maximal 56 Tagen im Jahr. Finanziell gewährt die Pflegekasse einen Betrag von 1.774 Euro ab Pflegegrad 2. Falls keine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgte oder Pflegegrad 1 besteht, kann die Krankenkasse Leistungen zur Kurzzeitpflege erbringen. Bitte klären Sie dies vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse. Gerne beraten und unterstützen wir Sie dabei.

Was Sie noch wissen sollten: Leistungen aus der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können miteinander kombiniert werden. In diesem Fall kann eine Leistung bis zu 3.386 Euro erzielt werden.

Einen Antrag auf Kurzzeitpflege kann der Pflegebedürftige selbst stellen oder eine von ihm beauftragte Person, möglichst im Rahmen einer gesetzlichen Betreuungsvollmacht. Die entsprechenden Anträge bekommen Sie bei den Pflege- bzw. Krankenkassen.

Kurzzeitpflege im Raum Ansbach

Wählen Sie zwischen zwei ländlich gelegenen Häusern. Sie genießen im neugebautem Pflegeheim Haus Bezzelwiese ebenso herzliche wie hochqualifizierte Pflege wie auch im Seniorenhof Bechhofen.

Zur Kurzzeitpflege im Raum Ansbach


Senioren bei einer gymnastischen Aktivierungsübung mit Tüchern.

Kurzzeitpflege im Raum Bad Mergentheim

Liebevolle Betreuung, fachliche Expertise und der volle Leistungsumfang erwartet Sie in der Kurzzeitpflege in unseren Pflegeheimen Lene-Hofmann-Haus in Weikersheim und Lotte-Gerok-Haus in Lauda-Königshofen.

Zur Kurzzeitpflege im Raum Bad Mergentheim


Kurzzeitpflege in Coburg

Eine vollstationäre Pflegeeinrichtung mit einem beschützenden Bereich finden Sie im Laurentiushaus Lützelbuch. Ebenso wie Plätze in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Zur Kurzzeitpflege in Coburg-Lützelbuch


Kurzzeitpflege in Crailsheim

Der Pflegebereich des Seniorenparks am Kreuzberg ist ein modernes, hochwertig ausgestattetes Pflegeheim mit vielen Serviceleistungen und Beschäftigungsangeboten.

Zur Kurzzeitpflege im Seniorenhof am Kreuzberg


Kurzzeitpflege in Erlangen

Das Bodelschwingh-Haus in Erlangen vereint die Vorteile eines stadtnahen Lebensmittelpunktes mit einer individuellen Fürsorge im stationären Bereich sowie in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Zur Kurzzeitpflege im Bodelschwingh-Haus


Kurzzeitpflege in Forchheim

Menschen mit Demenz sind besonders gut betreut im Kompetenzzentrum Forchheim. Als einzige Einrichtung dieser Art in Oberfranken, finden Betroffene und Angehörige hier Beratung – Wohnen – Pflege aus einer Hand.

Zur Kurzzeitpflege im Kompetenzzentrum Forchheim


Kurzzeitpflege im Raum Nürnberg

In der Frankenmetropole und Umgebung bieten wir Ihnen vier Pflegeheime mit unterschiedlichen Schwerpunkten. So finden Sie Betreutes Wohnen und einen vollstationären Pflegebereich unter einem Dach, sowie auf Demenz spezialisierte Einrichtungen, die auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege anbieten.

Zur Kurzzeitpflege im Raum Nürnberg


Kurzzeitpflege in Pleinfeld

Der Seniorenhof Pleinfeld liegt direkt im Fränkischen Seenland nahe dem Brombachsee. In der Pflegestation des Seniorenhofes stellen sich sehr gut ausgebildete, freundliche und zuverlässige Pflegefachkräfte auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein.

Zur Kurzzeitpflege im Seniorenhof Pleinfeld


Kurzzeitpflege im Raum Roth

Am Rande des Fränkischen Seenlandes finden Sie im Seniorenhof in Büchenbach und im Hans-Roser-Haus Roth ganzheitliche, aktivierende Pflege sowie ein vielfältiges, kulturelles Leben.

Zur Kurzzeitpflege im Raum Roth


Kurzzeitpflege in Rothenburg o. d. T.

Ruhig gelegen an der Peripherie der romantischen fränkischen Kleinstadt, und gleichzeitig in unmittelbarer Nachbarschaft zum Krankenhaus, finden Sie im Seniorenzentrum Rothenburg liebevolle und professionelle stationäre Pflege - auch für kurze Zeit und im Falle der Verhinderung.

Zur Kurzzeitpflege im Seniorenzentrum Rothenburg


Kurzzeitpflege im Raum Schwäbisch Hall

Sie suchen für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen vorübergehend eine kurzfristige Betreuung? Im Raum Schwäbisch Hall bieten wir Kurzzeit- und Verhinderungspflege in diesen Häusern an: Gottlob-Weißer-Haus in Schwäbisch Hall, Haus Sonnengarten im Stadtteil Hessental, Haus am Wiesenblick in Michelfeld. Spezielle Angebote für Pflegebedürftige mit Demenz bieten wir im Haus Sonnengarten.

Zur Kurzzeitpflege im Raum Schwäbisch Hall